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Nationalrat
Na|ti|o|nal|rat [nats̮i̯o'na:lra:t], der; -[e]s, Nationalräte [nats̮i̯o'na:lrɛ:tə]:
1. nationale Parlamente in Österreich und der Schweiz:
das Volk wählt diesen Sonntag den neuen Nationalrat.
2. Mitglied des Nationalrats (1):
er ist seit drei Jahren Nationalrat.

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Na|ti|o|nal|rat 〈m. 1u
I 〈unz.〉
1. 〈österr., schweiz.〉 oberste Volksvertretung, Bundestag
2. DDR; kurz für〉 \Nationalrat der Nationalen Front der DDR oberstes Gremium der Dachorganisation der Parteien u. sozialist. Massenorganisationen der DDR
II 〈zählb.〉
1. Abgeordneter des Nationalrats (I.1)
2. Mitglied des Nationalrats (I.2)

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Na|ti|o|nal|rat, der:
1. aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung in Österreich u. der Schweiz.
2. Mitglied des Nationalrats (1).

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Nationalrat,
 
1) in Österreich die erste gesetzgebende Kammer des Bundes (Sitz: Wien). Die (183) Abgeordneten zum Nationalrat werden vom Volk in freier, gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Verhältniswahl auf vier Jahre gewählt (Art. 24 ff. Bundesverfassungsgesetz). Der Nationalrat wird alljährlich vom Bundespräsidenten zu einer ordentlichen Tagung (zwischen 15. 9. und 15. 7. des Folgejahres) einberufen. Neben der Gesetzgebung des Bundes obliegt dem Nationalrat auch die politische und (mithilfe des Rechnungshofes) die finanzielle Kontrolle der Vollziehung (Regierung). Die Bundesregierung ist vom Vertrauen des Nationalrats abhängig. (Österreich, Verfassung)
 
 2) in der Schweiz eine der beiden Kammern des Parlaments, der Bundesversammlung. Dem Nationalrat gehören 200 Abgeordnete an, die vom Volk der Kantone und Halbkantone auf vier Jahre nach dem Proporzwahlverfahren (Verhältniswahl) gewählt werden (Art. 149 ff. der Bundesverfassung). Bei der Verteilung der Sitze wird auf die Wohnbevölkerung abgestellt, wobei auf jeden Kanton und Halbkanton mindestens ein Sitz entfällt. Stimmberechtigt und wählbar sind alle Männer und (seit 1971) Frauen schweizerischer Nationalität, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen Geisteskrankheit entmündigt sind. (Schweiz, Verfassung)
 
 3) Bezeichnung für die einzelnen Mitglieder (Abgeordneten) des österreichischen und schweizerischen Nationalrats.
 

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Na|ti|o|nal|rat, der: 1. die aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung in Österreich u. der Schweiz. 2. Mitglied des Nationalrats (1).

Universal-Lexikon. 2012.