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Implantat
Im|plan|tat 〈n. 11; Med.〉 künstliches Ersatzteil od. -stoff, das bzw. der in den menschl. Körper eingesetzt wird, z. B. Zahn, Herzschrittmacher

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Im|plan|tat, das; -[e]s, -e [zu lat. in- = hinein u. plantare = pflanzen] (Med.):
dem Körper eingepflanztes Gewebe, Organ[teil] od. anderes Material, auch mikroelektronisches Gerät, das im Körper bestimmte Funktionen übernimmt.

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Implantat,
 
Zahnmedizin: künstliche Zahnwurzel, die im Kieferknochen verankert wird. Die erforderliche Anzahl hängt von der Zahl der fehlenden Zähne ab. Besonders bewährt haben sich schraubenförmige Implantate aus Reintitan. Der Implantatdurchmesser variiert zwischen 3 und 6 mm, die Länge zwischen 7 und 20 mm. In einem ambulanten chirurgischen Eingriff wird eine Bohrung im Kieferknochen angelegt, in die jeweils ein Implantat entsprechender Länge eingeschraubt wird. Ist zu wenig Knochensubstanz für die Verankerung von Implantaten vorhanden, kann zuvor der Kiefer durch die Transplantation eigenen Knochengewebes (z. B. aus dem Beckenknochen) verstärkt werden. Innerhalb von 3 bis 6 Monaten kommt es zum unmittelbaren Anwachsen des Knochengewebes an die Titanoberfläche. Dieses mit dem Begriff Osseointegration bezeichnete Phänomen wurde von dem Schweden P. I. Brånemark entdeckt und stellt die Grundlage moderner Implantologie dar. In wenigen Fällen kann ein frühzeitiger Implantatverlust durch eine Entzündung des umgebenden Gewebes auftreten. Größere Komplikationen durch die Verletzung benachbarter Nerven oder Gefäßstränge sollten durch die vorausgehende Planung minimiert werden. Nach der Einheilphase sind die Implantate so stabil im Knochen verankert, dass auf ihnen Einzelkronen, Brücken und Totalprothesen verschraubt oder aufzementiert werden können. Die Kaukräfte werden vom Zahnersatz über die Implantate auf den Knochen übertragen. Langzeitstudien belegen, dass abhängig vom verwendeten Implantatsystem nach 20 Jahren noch 80 bis 90 % aller Implantate stabil im Knochen verankert sind. Eine Behandlungsplanung nach den Gesetzen der Statik sowie eine gute Mundhygiene und eine regelmäßige Nachsorge sind Voraussetzung für einen Langzeiterfolg.

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Im|plan|tat, das; -[e]s, -e [zu lat. in- = hinein u. plantare = pflanzen] (Med.): dem Körper eingepflanztes Gewebe, Organteil od. anderes Material, auch mikroelektronisches Gerät, das im Körper bestimmte Funktionen übernimmt: -e im zahnärztlichen Bereich dienen der Verankerung von Zahnersatz (NZZ 26. 1. 83, 32); Während eine Brustvergrößerung mittels I. bei einem seriösen Chirurgen 6000 bis 8000 Mark kostet, kassieren manche Institute dafür bis zu 30 000 Mark (Wirtschaftswoche 6, 1993, 121). Über eine Sendespule geht die Information über langwellige Laserstrahlen an das I. im Auge (Zeit 29. 11. 96, 33); Ü Ob allerdings die Neue Messe weit draußen im Grünen ein ansprechenderes Architektur-Modell ist? ... Ein jüngst eingepfropftes I. Aber groß, das ist es schon (Woche 21. 3. 97, 50).

Universal-Lexikon. 2012.