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Lichtfilter
Lịcht|fil|ter 〈m. 3; Tech. meist n. 13〉 = Filter (2)

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Lịcht|fil|ter, der, (Fachspr. meist:) das:
Filter (2).

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Lichtfilter,
 
optisches Filter, optisches Bauelement, das zur wellenlängenunabhängigen Schwächung der Intensität einer Strahlung, z. B. Licht (Neutralfilter), zur Änderung der spektralen Zusammensetzung der Strahlung, meist unter Ausnutzung von Absorption (Absorptionsfilter) oder Interferenz (Interferenzfilter), oder zur Änderung des Polarisationszustandes (Polarisationsfilter, Herstellung von polarisiertem Licht aus unpolarisiertem) dient. Wenn der Strahlengang nicht gestört werden soll, kommen nur klar durchsichtige Körper mit ebenen Begrenzungsflächen in Betracht, also Farbgläser, Gelatine- oder Kunststofffolien sowie klare Flüssigkeiten in Küvetten.
 
Lichtfilter werden außer in der Fotografie (Filter) auch in Wissenschaft und Technik vielseitig angewandt: z. B. als Schutz vor unerwünschter Strahlung in Schweißerbrillen sowie Lichtschutzfolien; zur Isolierung von Spektralgebieten aus Strahlungen (z. B. UV- oder Infrarotfilter); zur Erzielung von Farbwirkungen (Werbung, Bühnenbeleuchtung); beim Farbfernsehen als Aufnahmefilter; zur Anpassung von lichtelektrischen Empfängern an bestimmte spektrale Wirkungsfunktionen (z. B. bei Luxmetern).

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Lịcht|fil|ter, der, Frachspr. meist: das: Filter (2).

Universal-Lexikon. 2012.