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Messwesen
Mẹss|we|sen 〈n.; -s; unz.〉 = Metrologie

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Messwesen,
 
Teilgebiet der Metrologie, das die Festlegung (Darstellung) und Anwendung der im amtlichen und geschäftlichen Verkehr zu verwendenden Einheiten umfasst. In Deutschland gelten das Eichgesetz in der Fassung vom 23. 3. 1992 (Eichen) sowie das Einheitengesetz. Gegenstand des Messwesens sind insbesondere Präzisionsmessungen, auch von Naturkonstanten (einschließlich der dazu erforderlichen Ausgleichsrechnungen), und die Bereitstellung, Weiterentwicklung und Verbreitung konsistenter Einheitensysteme sowie der dazugehörenden Standards (Normale).
 
In Österreich regelt das Maß- und Eichgesetz vom 5. 7. 1950 die gesetzlichen Maßeinheiten und ihre Bezeichnungen, legt die Eichpflicht für Messgeräte fest und bestimmt zur eichtechnischen Prüfung (Revision) und Stempelung der eichpflichtigen Gegenstände das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und die ihm nachgeordneten Eichämter. Von der Eichpflicht ausgenommen sind Fertigpackungen und Schankgefäße in Gastbetrieben, auf denen aber der Füllstrich, die Literbezeichnung und das Herstellerzeichen erkennbar sein müssen. Schankgefäße werden alle zwei Jahre überprüft.
 
In der Schweiz gilt, gestützt auf die Art. 31bis und 40 der Bundesverfassung, das Bundesgesetz über das Messwesen vom 9. 6. 1977. Es legt fest: die in der Schweiz verbindlichen Maßeinheiten und die Pflicht zu ihrer Verwendung; die Typenzulassung und Eichung der Messmittel für Handel, Verkehr, Gesundheitsdienst und öffentlicher Sicherheit; die Pflicht, in Handel und Verkehr Mengen und Preise anzugeben. Der Vollzug des Gesammelten obliegt dem Eidgenössischen Amt für Messwesen.

Universal-Lexikon. 2012.