Mịsch|kon|zern 〈m. 1; Wirtsch.〉 Konzern, in dem Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige zusammengeschlossen sind
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Mịsch|kon|zern, der (Wirtsch.):
Konzern, in dem Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige vereinigt sind.
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Mischkonzern,
Konglomerat, diversifizierter Konzẹrn, ein Konzern, in dem Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, Produktions- und Handelsstufen zusammengefasst sind. Während für die Entstehung vertikaler Konzerne die Kostenvorteile des technischen Verbundes ausschlaggebend sind und horizontale Konzerne oft zur Vergrößerung des Marktanteils gebildet werden, erfolgen konglomerate Zusammenschlüsse v. a. aus marktstrategischen Erwägungen im Interesse der Diversifikation zwecks Risikostreuung und Sortimentsabrundung. Aber auch der Wunsch, durch Gewinne und Abschreibungen frei werdende Finanzmittel neu anzulegen, kann zur Entstehung und Expansion von Mischkonzernen führen. Da sich ein Mischkonzern auf vielen Märkten betätigt, stellt sich das Problem seiner Marktmacht. Wettbewerbspolitische Gefahren sind bei konglomeraten Zusammenschlüssen in der wirtschaftlich-finanziell marktstrategischen Überlegenheit des Gesamtkonzerns gegenüber tatsächlichen oder potenziellen Konkurrenten auf dem jeweiligen Markt des erworbenen Unternehmens zu sehen (z. B. möglicher Verdrängungswettbewerb durch Mischkalkulation).
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Mịsch|kon|zern, der (Wirtsch.): Konzern, in dem Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige vereinigt sind: Besonders gut schnitten neben Bayer der M. Veba und Bayer-Konkurrent Hoechst ab (Woche 21. 3. 97, 18).
Universal-Lexikon. 2012.