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Presbyterianer
Pres|by|te|ri|a|ner 〈Pl.〉 Angehörige der evang.-reformierten Kirche in England u. den USA, die die Episkopalverfassung der anglikan. Kirche ablehnen u. ihre Gemeinde durch eine Presbyterialverfassung verwalten

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Pres|by|te|ri|a|ner, der; -s, - [engl. Presbyterian]:
Angehöriger protestantischer Kirchen mit Presbyterialverfassung bes. in Schottland u. Amerika.

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Presbyterianer,
 
v. a. im angelsächsischen Raum (besonders Schottland und USA) Bezeichnung für die Mitglieder der reformierten Kirchen. Ihre Kirchenordnungen beruhen auf der Presbyterialverfassung und sehen nur ein Amt, das des gewählten Presbyters, vor. Die Presbyterianer unterscheiden sich damit von den Kongregationalisten (Kongregationalismus). Die ersten presbyterialen Kirchenordnungen entstanden auf der Grundlage der Theologie J. Calvins in Frankreich (1559, Kirchenordnung der Hugenotten) und Schottland (1560). Die allen Presbyterianern gemeinsame Bekenntnisgrundlage ist die 1647 auf der Synode von Westminster formulierte Westminster Confession. 1875 gründeten presbyterianischen Kirchen den Reformierten Weltbund.
 

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Pres|by|te|ri|a|ner, der; -s, - [engl. Presbyterian]: Angehöriger protestantischer Kirchen mit Presbyterialverfassung bes. in Schottland u. Amerika.

Universal-Lexikon. 2012.