Kirchen|ordnungen,
in den christlichen Kirchen zur Regelung des Lebens in den Kirchengemeinden und des Gottesdienstes auf der Grundlage der Kirchenverfassungen erlassene Bestimmungen; schon früh zu Textsammlungen zusammengefasst.
Ansätze zu Kirchenordnungen finden sich bereits im Neuen Testament (v. a. in den Pastoralbriefen). Von besonderem Einfluss waren die Didache, die von Hippolyt verfasste »Traditio apostolica« (um 215), die Didaskalie und die »Apostolischen Kirchenordnungen« aus dem 4. Jahrhundert Aufgrund ihrer offensichtlich thematischen Überschneidungen wurden diese Texte zu Sammlungen kompiliert, deren bekannteste und umfangreichste die Apostolischen Konstitutionen sind. Die Kirchenordnungen wurden bald durch das synodale Recht der Bischofsversammlungen ersetzt.
Als Reaktion auf das kanonische Recht des Papsttums griff die Reformation auf deskriptive Kirchenordnungen zurück, um innere und äußere Verfassung der Gemeinde (Gemeindeleben, Bekenntnis, Kult, Schulwesen) zu regeln. So entstand eine Reihe in Umfang und Verbindlichkeit sehr unterschiedlicher Ordnungen, z. B. die norddeutsche Kirchenordnung des J. Bugenhagen und die hessische Kirchenordnung des F. Lambert von Avignon. Sie trugen den Charakter von Landesgesetzen, denen der Landesherr Rechtskraft verlieh.
Universal-Lexikon. 2012.