So|zi|al|leis|tun|gen 〈Pl.〉 von öffentl. Verwaltungen od. von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken gewährte Geld- u. Sachleistungen
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Sozial|leistungen,
alle den privaten Haushalten oder Personen vom Staat beziehungsweise öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährten Geld- und Sachleistungen. Sie dienen v. a. 1) der sozialen Sicherung einschließlich der Sozialhilfe, 2) dem Familienlastenausgleich mit dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen sowie den Ausbildungsförderungsleistungen, 3) anderen sozialpolitischen Aufgaben wie Wohnungsbauförderung, Entschädigung von Opfern, Förderung Behinderter. Sozialleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland zu rd. zwei Dritteln durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie zu rd. einem Drittel durch Zuweisungen des Staates (Steuerfinanzierung) wie bei den sozialen Hilfen und Diensten sowie den familien- und kinderbezogenen Leistungen finanziert. Der Quotient aus Sozialleistungen und Bruttosozialprodukt wird als Sozialleistungsquote bezeichnet.
Besonders genau werden die Sozialleistungen vom Sozialbudget erfasst. Das Sozialbudget dient als Informationsquelle über die Sozialleistungen und als Entscheidungshilfe für den Gesetzgeber und die staatliche Wirtschaftspolitik. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde es erstmals 1968 erstellt. Das Sozialbudget ist gegliedert nach Institutionen (Träger der Sozialleistungen) und nach Funktionen (Tatbestände, für die eine Sozialleistung gewährt wird) sowie nach Finanzierungsarten. Finanziert wurde das Sozialbudget 1995 aus Sozialversicherungsbeiträgen der Versicherten mit 362,4 Mrd. DM beziehungsweise der Arbeitgeber mit 420,2 Mrd. DM, aus Zuweisungen (hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln) mit 395,9 Mrd. DM sowie aus sonstigen Einnahmen mit 17,9 Mrd. DM. Es ist der finanzielle Teil des Sozialberichts, der als eine Art sozial- und gesellschaftspolitisches Regierungsprogramm einen Überblick über die sozialpolitische Entwicklung sowie die beabsichtigten Maßnahmen gibt.
J. Frerich: Sozialpolitik. Das Sozialleistungssystem der Bundesrep. Dtl. (31996).
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So|zi|al|leis|tun|gen <Pl.>: Gesamtheit aller von staatlichen u. gesellschaftlichen Institutionen od. vom Arbeitgeber entrichteten Leistungen zur Verbesserung der Arbeits- u. Lebensbedingungen u. zur wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers.
Universal-Lexikon. 2012.