Fa|mi|li|en|las|ten|aus|gleich, der <o. Pl.>:
finanzielle Unterstützung, die der Staat kinderreichen Familien gewährt.
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Famili|enlastenausgleich,
Sammelbegriff für alle staatlichen Maßnahmen, die darauf zielen, die wirtschaftlichen Belastungen zu mindern, die Eltern durch Unterhalt, Betreuung und Ausbildung von Kindern entstehen (§ 6 SGB I). Hierzu zählen v. a. Steuerentlastungen (z. B. Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer), Transfers (z. B. Erziehungsgeld, Kindergeld) u. a. sozialpolitische Maßnahmen (z. B. beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung). Kinderlastenausgleich.
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Fa|mi|li|en|las|ten|aus|gleich, der: finanzielle Unterstützung, die der Staat kinderreichen Familien gewährt.
Universal-Lexikon. 2012.