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Res|sort 〈[ rɛso:r] n. 15〉 Amts-, Verwaltungsbereich, Aufgabengebiet, Zuständigkeitsbereich ● das ist (nicht) mein \Ressort; das gehört zu meinem \Ressort [frz., „Zuständigkeit, Geschäftsbereich“]
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Res|sort [rɛ'so:ɐ̯ ], das; -s, -s [frz. ressort, zu: ressortir = hervorgehen, zugehören, zu: sortir = [her]ausgehen]:
a) [von einem Verantwortlichen betreuter] fest umrissener Aufgaben-, Zuständigkeitsbereich (einer Institution):
ein R. übernehmen, abgeben, verwalten;
etw. fällt in, gehört zu jmds. R.;
b) Abteilung o. Ä., die für ein bestimmtes Ressort (a) zuständig ist:
ein R. leiten;
-s zusammenlegen.
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Ressort
1) allgemein: Aufgaben-, Zuständigkeitsbereich.
2) politischer Verwaltung: der sachliche Geschäftsbereich einer Behörde, besonders eines Ministeriums. Nach dem »Ressortprinzip« sind die Minister (Ressortminister) nicht nur Mitglieder der Regierung, sondern zugleich Verwaltungschef eines eigenen Fachministeriums, das sie im Rahmen der politischen Richtlinienkompetenz des Regierungschefs in eigener Verantwortung leiten (in Deutschland Art. 65 Satz 2 GG).
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Res|sort [rɛ'so:ɐ̯], das; -s, -s [frz. ressort, zu: ressortir = hervorgehen, zugehören, zu: sortir = [her]ausgehen]: a) [von einem Verantwortlichen betreuter] fest umrissener Aufgaben-, Zuständigkeitsbereich (einer Institution): das R. „Materialprüfung“ im Verteidigungsministerium; das ist mein R.!; ein R. übernehmen, abgeben, verwalten; etw. fällt in/gehört zu jmds. R.; b) Abteilung o. Ä., die für ein bestimmtes ↑Ressort (a) zuständig ist: ein R. leiten; Zunächst einmal hat jedes R. dasselbe Einsparziel (Focus 21, 1999, 22); -s zusammenlegen; einem R. vorstehen.
Universal-Lexikon. 2012.