Zone; Bezirk; Sektor; Bereich; Distrikt; Referat; Sektion; Division; Ressort; Abteilung; Territorium; Areal; Gegend; Raum
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Ge|biet [gə'bi:t], das; -[e]s, -e:1. Fläche von bestimmter Ausdehnung:
ein fruchtbares, sehr trockenes, bewaldetes, dicht besiedeltes Gebiet; das Gebiet um München; weite Gebiete des Landes sind überschwemmt; ein Gebiet besetzen, annektieren, erobern; auf schweizerischem Gebiet.
Syn.: ↑ Areal, ↑ Bereich, ↑ Bezirk, 2↑ Flur (geh.), ↑ Gau (Geschichte), ↑ Gefilde <Plural> (geh.), ↑ Gegend, ↑ Gelände, ↑ Land, ↑ Landschaft, ↑ Landstrich, ↑ Raum, ↑ Region, ↑ Terrain, ↑ Territorium, ↑ Zone.
Zus.: Absatzgebiet, Amazonasgebiet, Anbaugebiet, Erholungsgebiet, Feuchtgebiet, Gefahrengebiet, Grenzgebiet, Industriegebiet, Jagdgebiet, Katastrophengebiet, Kriegsgebiet, Krisengebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Quellgebiet, Randgebiet, Schlechtwettergebiet, Schutzgebiet, Siedlungsgebiet, Skigebiet, Staatsgebiet, Stadtgebiet, Sumpfgebiet, Überschwemmungsgebiet, Verbreitungsgebiet, Vogelschutzgebiet, Waldgebiet, Weinbaugebiet, Wohngebiet.
2. Sach-, Fachbereich:
das ist nicht mein Gebiet; auf diesem Gebiet kennt sie sich aus, ist sie den andern überlegen; dieses Land ist auf wirtschaftlichem Gebiet führend.
Syn.: ↑ Abteilung, ↑ Bereich, ↑ Branche, ↑ Disziplin, ↑ Fach, ↑ Feld, ↑ Komplex, ↑ Sachgebiet, ↑ Sektion, ↑ Sektor, ↑ Sparte, ↑ Sphäre, ↑ Zweig.
Zus.: Anwendungsgebiet, Arbeitsgebiet, Aufgabengebiet, Fachgebiet, Forschungsgebiet, Grenzgebiet, Randgebiet, Sachgebiet, Spezialgebiet, Teilgebiet, Wissensgebiet.
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Ge|biet 〈n. 11〉
1. Hoheits-, Herrschaftsbereich (Staats\Gebiet)
2. Landschaftsbereich, Zone, Fläche (Bergbau\Gebiet, Ruhr\Gebiet)
3. 〈fig.〉 Sachbereich, Fach
● große \Gebiete des Landes sind noch nicht bebaut; das \Gebiet der Naturwissenschaften; das \Gebiet einer Stadt ● einem anderen Staat ein \Gebiet, \Gebiete abtreten; ein \Gebiet beherrschen 〈fig.〉 ● ein fruchtbares, waldreiches, weites \Gebiet ● auf diesem \Gebiet bin ich nicht bewandert; er weiß auf seinem \Gebiet hervorragend Bescheid; auf politischem \Gebiet verhält es sich anders [<gebiet(e) (13. Jh.) „Befehl“, dann „Befehlsbereich, Bereich“; → bieten]
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Ge|biet , das; -[e]s, -e [mhd. gebiet(e) = Befehl, Gebot, Gerichtsbarkeit; Bereich, über den sich Befehlsgewalt od. Gerichtsbarkeit erstreckt, zu ↑ gebieten]:
1. unter bestimmten Gesichtspunkten in sich geschlossener räumlicher Bereich von größerer Ausdehnung:
ein fruchtbares, unterentwickeltes, exterritoriales G.;
das ist städtisches, besetztes, besiedeltes G.;
das G. der Bundesrepublik Deutschland;
weite -e des Landes waren überschwemmt;
ein G. (Meteorol.; eine Zone) tiefen Luftdrucks.
2. [Sach]bereich, Feld, Fach:
ein schwieriges, interessantes G.;
auf wirtschaftlichem G., auf dem G. der Sozialpolitik, auf seinem G. Fachmann sein.
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Gebiet
[mittelhochdeutsch »Bereich, über den sich Befehlsgewalt oder Gerichtsbarkeit erstreckt«, zu gebieten],
1) allgemein: 1) größerer, in sich geschlossener räumlicher Bereich; 2) Sachbereich, Fach, Arbeitsfeld.
2) Mathematik: offene und zusammenhängende Teilmenge eines topologischen Raumes (häufig einer Ebene). - Im n-dimensionalen euklidischen Raum ist eine offene Punktmenge G genau dann ein Gebiet, wenn sich je zwei Punkte von G durch eine ganz in G verlaufende Kurve verbinden lassen. Für die Funktionentheorie sind besonders wichtig die einfach zusammenhängenden Gebiete, d. h. diejenigen, in denen sich jede geschlossene Kurve auf einen Punkt stetig zusammenziehen lässt. Anschaulich dargestellt ist ein Gebiet einfach zusammenhängend, wenn es keine »Löcher« besitzt. (konforme Abbildung)
4) [russisch »Oblast«], Verwaltung: in einigen Republiken der GUS Bezeichnung für eine territoriale Einheit der Verwaltungsgliederung. (autonomes Gebiet)
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Ge|biet, das; -[e]s, -e [mhd. gebiet(e) = Befehl, Gebot, Gerichtsbarkeit; Bereich, über den sich Befehlsgewalt od. Gerichtsbarkeit erstreckt, zu ↑gebieten]: 1. unter bestimmten Gesichtspunkten in sich geschlossener räumlicher Bereich von größerer Ausdehnung: ein fruchtbares, unterentwickeltes, exterritoriales G.; das ist städtisches, besetztes, besiedeltes G.; Niemand darf mehr das umstellte G. ohne ausdrückliche Genehmigung verlassen (Leonhard, Revolution 110); das G. der Bundesrepublik Deutschland; Auch in New York hat die UN ja keine Souveränität über das G. ihres Sitzes (Dönhoff, Ära 82); weite -e des Landes waren überschwemmt; ein G. (Met.; eine Zone) tiefen Luftdrucks. 2. [Sach]bereich, Feld, Fach: ein schwieriges, interessantes G.; auf wirtschaftlichem G., auf dem G. der Sozialpolitik, auf seinem G. Fachmann sein; Dagegen ist die Freiheit ... auf tarifpolitischem G. gewahrt (Fraenkel, Staat 275); jene Miniatoren meist flandrischer Herkunft ... eroberten der Malerei ganz neue -e (Bild. Kunst III, 70); Die Wirkung ionisierender Strahlen auf Tumoren fällt in das G. der Strahlenbiologie (Medizin II, 102).
Universal-Lexikon. 2012.