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Staatssekretär
Staats|se|kre|tär 〈m. 1
1. hoher Staatsbeamter
2. 〈in Deutschland seit 1919 bzw. in der BRD〉 höchster Beamter eines Ministeriums unter dem Minister
3. 〈DDR〉 dem Minister gleichgestellter Staatsfunktionär mit eigenem Geschäftsbereich

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Staats|se|kre|tär, der:
a) (in der Bundesrepublik Deutschland) ranghöchster Beamter bes. in einem Ministerium, der den Leiter der jeweiligen Behörde unterstützt u. (in bestimmten Funktionen) vertritt:
parlamentarischer S. (einem Bundesminister od. dem Bundeskanzler beigeordneter Bundestagsabgeordneter, der den jeweiligen Minister bzw. den Kanzler entlasten soll);
b) (DDR) hoher Funktionär des Staates (als Stellvertreter eines Ministers od. als Leiter eines Staatssekretariats).

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Staats|sekretär,
 
im Bund und in den Ländern der dem Minister nachgeordnete höchste Beamte im Ministerium. Der beamtete Staatssekretär ist Fachbeamter, der seinen Minister in allen internen Angelegenheiten des Ministeriums und bei allen Verwaltungsmaßnahmen vertreten kann. Je ein Staatssekretär steht auch an der Spitze des Bundespräsidialamtes und des Bundespresseamts. Der beamtete Staatssekretär ist politischer Beamter. In Bayern sind die Staatssekretäre keine Beamten, sondern stehen wie die Minister in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und sind Mitglieder der Staatsregierung. Neben den beamteten Staatssekretären gibt es das Amt des parlamentarischen Staatssekretärs (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. 7. 1974). Er muss Mitglied des Bundestages sein und wird vom Bundes-Präs. auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister, für den er tätig werden soll, ernannt und entlassen. Ihm kann die Bezeichnung »Staatsminister« verliehen werden. Bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung kann der parlamentarische Staatssekretär den Bundesminister vertreten. Er ist kein Beamter. - Entsprechende Begriffe (französisch Secrétaire d'État, englisch Secretary of State) in anderen Staaten haben teilweise eine andere Bedeutung; in Großbritannien tragen manche Minister die Bezeichnung »Secretary of State«, in den USA wird der Außenminister so genannt.
 
Auf Bundesebene können in Österreich ähnlich wie in Deutschland Staatssekretäre zur Unterstützung oder Vertretung der Bundesminister ernannt werden; sie sind politische Funktionäre und nicht beamtet. - In der Schweiz bezeichnet der Bundesrat die Ämter, deren Vorsteher den Titel eines Staatssekretärs tragen, wenn der Verkehr mit dem Ausland es erfordert. Der Bundesrat kann den Titel auch vorübergehend zuerkennen.
 

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Staats|se|kre|tär, der: a) (in der Bundesrepublik Deutschland) ranghöchster Beamter bes. in einem Ministerium, der den Leiter der jeweiligen Behörde unterstützt u. (in bestimmten Funktionen) vertritt: parlamentarischer S. (einem Bundesminister od. dem Bundeskanzler beigeordneter Bundestagsabgeordneter, der den jeweiligen Minister bzw. den Kanzler entlasten soll); b) (DDR) hoher Funktionär des Staates (als Stellvertreter eines Ministers od. als Leiter eines Staatssekretariats).

Universal-Lexikon. 2012.