Akademik

Außenminister
Außenamtschef (umgangssprachlich)

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Au|ßen|mi|nis|ter ['au̮sn̩minɪstɐ], der; -s, -, Au|ßen|mi|nis|te|rin ['au̮sn̩minɪstərɪn], die; -, -nen:
Minister, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten:
die französische Außenministerin ist gestern zurückgetreten.

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Au|ßen|mi|nis|ter 〈m. 3; Pol.〉 Minister für auswärtige Angelegenheiten

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Au|ßen|mi|nis|ter , der:
Minister für auswärtige Angelegenheiten.

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Außenminister,
 
allgemeine Bezeichnung für das Mitglied einer Regierung, das dort mit der Führung der auswärtigen Angelegenheiten betraut ist. Der Außenminister leitet sein Amt, allgemein Außenministerium genannt, nach den von der Regierung insgesamt oder dem Regierungschef allein festgelegten Grundlinien der Außenpolitik seines Landes. Die zunehmende internationale Verflechtung der Staaten, ihrer Probleme und Ziele machten den Außenminister zu einem der wichtigsten Ressortminister in einer Regierung.
 
In Deutschland führt der Außenminister den Titel »Bundesminister des Auswärtigen«, in Österreich »Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten«, in der Schweiz leitet ein Mitglied des Bundesrates das »Departement für auswärtige Angelegenheiten«.
 
Geschichtliches:
 
Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit war die Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten dem Monarchen vorbehalten. Ludwig XIV. bestellte für die Außenpolitik einen besonderen Minister, den »Secrétaire d'état pour les affaires étrangères« (deutsch Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten). In Preußen nahmen seit dem 18. Jahrhundert ein oder mehrere »Kabinettsminister« diese Aufgabe wahr. Mit dem Gesammelten von 1791 bildete sich in Frankreich das heute allgemein angewandte Organisationsmuster der Regierung heraus. Im Deutschen Reich nahm 1871-1918 ein »Staatssekretär des Äußeren«, seit 1919 (Weimarer Reichsverfassung) ein »Reichsminister des Äußeren« die auswärtige Politik amtlich wahr.

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Au|ßen|mi|nis|ter, der: Minister für auswärtige Angelegenheiten.

Universal-Lexikon. 2012.