Trak|ti|on 〈f. 20; Geburtshilfe; schweiz. a. Eisenb.〉 Zug, Ziehen [zu lat. tractus, Part. Perf. von trahere „ziehen“]
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2. (Eisenbahn) Art des Antriebs von Zügen [durch Triebfahrzeuge].
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Traktion
1) Eisenbahn: die Zugförderung.
2) Fahrzeugtechnik: die Zugkraftentwicklung eines Fahrzeugs oder eines Teils seines Laufwerks (z. B. Reifen) auf festem und nachgiebigem Untergrund, bedeutsam z. B. beim Traktor. Treibradreifen benötigen einen gewissen Schlupf (Geschwindigkeitsverlust) zur Leistungsübertragung, die man mit dem Traktionswirkungsgrad bewertet (auf fester Fahrbahn 90 bis 95 %, für Ackerboden 50-80 %). Die maximalen Reifenzugkräfte auf der Straße betragen bis 100 % der Radlast, auf dem Acker 40 bis 70 % (Boden weich bis fest). - Im Automobilsport (Formel 1) wurde 2001 (nach 1993) wieder die Traktionskontrolle eingeführt, die das Durchdrehen der Räder beim Beschleunigen unter Vollgas in den niedrigen Gängen verhindern soll.
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Trak|ti|on, die; -, -en [zu lat. tractum, ↑Trakt]: 1. (Physik, Technik) das Ziehen; Zug (3), Zugkraft: T. ist wieder gefragt, und Allradautos sind die Renner der Saison (ADAC-Motorwelt 11, 1985, 8); mit sicheren Kurveneigenschaften und ausgezeichneter T. auf winterlichen Straßen (auto touring 2, 1979, 40). 2. (Eisenb.) Art des Antriebs von Zügen [durch Triebfahrzeuge].
Universal-Lexikon. 2012.