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Verkehrsberuhigung
Ver|kehrs|be|ru|hi|gung 〈f. 20; unz.〉 Entlastung von zu starkem Straßenverkehr

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Ver|kehrs|be|ru|hi|gung, die (Verkehrsw.):
Befreiung von allzu starkem Durchgangsverkehr.

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Verkehrsberuhigung,
 
Verminderung der Dynamik insbesondere des motorisierten Straßenverkehrs durch verkehrstechnischen, -organisatorischen und -rechtlichen Maßnahmen. Ausgangspunkt für die Ansätze zur Verkehrsberuhigung war die zunehmende Erfahrung einer schlechten Verträglichkeit des steigenden Kraftverkehrs mit den Anforderungen an die Aufenthaltsqualität und Sicherheit der Straßen v. a. in Wohngebieten. Gestalter. Grundprinzipien der Verkehrsberuhigung wurden im Anschluss an niederländischen Planungskonzeptionen und -erfahrungen und Erfahrungen mit Fußgängerstraßen und -zonen in Citylagen entwickelt. Anfang der 1980er-Jahre wurde der Begriff der verkehrsberuhigten Zone beziehungsweise des verkehrsberuhigten Bereichs und seine Ausweisung mit Verkehrszeichen in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen.
 
Die planerischen Zielsetzungen der Verkehrsberuhigung umfassen neben der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auch die Verbesserung des Wohnumfeldes, die Förderung der Investitions- und Modernisierungsbereitschaft sowie die Erhöhung der Standortqualität für Betriebe. Art und Umfang von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen reichen von einfachsten verkehrsregelnden Eingriffen bis zur vollständigen Umgestaltung der Straßenfläche. Nach Ablehnung des vom Deutschen Städtetag einstimmig vorgetragenen Vorschlags, die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich auf 30 km/h zu beschränken und höhere Geschwindigkeiten nur für ein Vorbehaltsnetz mit erhöhter Kraftverkehrsbedeutung vorzusehen, wurde Anfang der 90er-Jahre die Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung in ihrer allgemeinen Form in die StVO aufgenommen. Neben der Geschwindigkeitsreduktion sind für Verkehrsberuhigungen allgemein folgende Gestaltungselemente charakteristisch: Maßnahmen mit geringem Aufwand (Beibehaltung einer Trennung von Fahrbahn und Gehweg) wie z. B. Einbahnstraßenregelung, optische Bremsen durch Fahrbahnbemalung, Park- und Halteverbote; Maßnahmen mit mittlerem Aufwand (Eingriff in die Straßengestaltung; Verbesserung der Spielmöglichkeiten für Kinder, Spielstraße) wie breit aufgepflasterte Schwellen, partielle Aufpflasterungen im Straßen- und Kreuzungsbereich, Begrünung und Möblierung der Gehwege, Verengung der Fahrbahn durch Verbreiterung der Gehwege; Maßnahmen mit großem Aufwand (völlig neue Flächenaufteilung und -gestaltung) wie z. B. totale Aufpflasterung der Straße, bauliche Gestaltung und Begrünung aller gewonnenen Freiflächen.
 
Seit Anfang der 80er-Jahre hat sich das Konzept der flächenhaften Verkehrsberuhigung durchgesetzt, das auf ganze Stadtteile ausgedehnt ist und weiter gehende Möglichkeiten integrierter Gesamtkonzepte schafft. In der Folge von Verkehrsberuhigungen sinken Unfallhäufigkeit und -schwere signifikantische
 
Literatur:
 
V. in Gemeinden, hg. v. D. Walprecht, 2 Bde. (1983-87);
 
V. u. Stadtverkehr, hg. vom Bundes-Min. für Raumordnung, Bauwesen u. Städtebau (1985).

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Ver|kehrs|be|ru|hi|gung, die (Verkehrsw.): Befreiung von allzu starkem Durchgangsverkehr.

Universal-Lexikon. 2012.