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Vierjahresplan
Vier|jah|res|plan 〈m. 1uein vier Jahre umfassender Wirtschaftsplan

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Vier|jah|res|plan, der:
für vier Jahre aufgestellter Plan.

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Vierjahresplan,
 
von A. Hitler am 9. 9. 1936 verkündeter Wirtschaftsplan der nationalsozialistischen Reichsregierung, der die Intensivierung der Kriegsvorbereitung markierte und die Wirtschaft dem Primat der Politik unterstellte. Er diente dem Ziel, durch eine weitgehende Selbstversorgung mit Rohstoffen Deutschland vom Ausland unabhängig zu machen; zugleich sollte die deutsche Wirtschaft in vier Jahren »kriegsfähig«, die Wehrmacht »einsatzfähig« sein. Mit dem Vierjahresplan (VO vom 18. 10. 1936) wurde der die Politik der Rohstoffsicherung bisher kennzeichnende punktuelle Interventionismus durch gezielte Investitions- und Produktionslenkung (u. a. mit staatlicher Preisbildung) ersetzt. Als Beauftragter für den Vierjahresplan erhielt H. Göring umfassende Vollmachten, die mit Erlass vom 18. 10. 1940 unter Anpassung an die Kriegsbedingungen für weitere vier Jahre verlängert wurden. Den Schwerpunkten des Vierjahresplans entsprechend wurden zentrale Geschäftsgruppen und eine Reihe von Generalbevollmächtigten den bestehenden Einrichtungen der Wirtschaftsbürokratie neben- oder übergeordnet. Die angestrebte Autarkie, die sich v. a. auf Eisenerz, Mineralöle, Kautschuk und Textilien bezog, führte zwar zu einer Forcierung von Abbau und Veredelung eigener Rohstoffe und von Ersatzproduktionen (z. B. Buna, synthetischer Treibstoff); sie wurde jedoch v. a. wegen Knappheit an Rohstoffen und Arbeitskräften - trotz Ausbeutung der Rohstoffvorräte der besetzten Länder und von Zwangsarbeitern - zu keinem Zeitpunkt erreicht.
 
Literatur:
 
D. Petzina: Autarkiepolitik im Dritten Reich. Der natsoz. V. (1968);
 F. Blaich: Wirtschaft u. Rüstung im »Dritten Reich« (1987).

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Vier|jah|res|plan, der: für vier Jahre aufgestellter Volkswirtschaftsplan in einer [sozialistischen] Planwirtschaft.

Universal-Lexikon. 2012.