Akademik

Nachweis
Versicherung; Rückmeldung; Befürwortung; Quittierung; Zuspruch; Zusicherung; Quittung; Bekräftigung; Zusage; Bestätigung; Beweismaterial; Beweismittel; Corpus Delicti; Beleg; Beweis; Beweisstück; Evidenz; Anzeichen

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Nach|weis ['na:xvai̮s], der; -es, -e:
das Beschaffen, Vorlegen von Beweismaterial, mit dem eine Behauptung belegt wird; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etwas eindeutig bestätigende Feststellung:
der Nachweis ihrer Unschuld ist gelungen; einen Nachweis führen.
Syn.: Beweis.
Zus.: Befähigungsnachweis, Echtheitsnachweis, Leistungsnachweis.

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Nach|weis 〈m. 1Beweis, dass etwas vorhanden od. geschehen ist ● es wurde der klare \Nachweis erbracht, dass ... es wurde eindeutig nachgewiesen, dass ...; den \Nachweis für etwas erbringen, liefern etwas nachweisen, beweisen; den \Nachweis führen, geben über etwas etwas nachweisen, beweisen; der \Nachweis ist geglückt; der unwiderlegbare, unwiderlegliche \Nachweis

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Nach|weis: in der Chemie u. Biochemie die – im Ggs. zur Bestimmung – nur qual. oder allenfalls halbquant. Erfassung von Stoffen (vgl. Identifizierung) oder Stoffeigenschaften durch qualitative Analyse.

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Nach|weis , der; -es, -e:
Darlegung, durch die das Sosein eines Sachverhalts, die Richtigkeit einer Behauptung, Vermutung bestätigt wird; eindeutige Feststellung der Richtigkeit, des Vorhandenseins einer Sache:
der unwiderlegbare N.;
den N. für etw. erbringen, führen, liefern (etw. nachweisen).

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Nach|weis, der; -es, -e: Darlegung, durch die das Sosein eines Sachverhalts, die Richtigkeit einer Behauptung, Vermutung bestätigt wird; eindeutige Feststellung der Richtigkeit, des Vorhandenseins einer Sache: der unwiderlegbare, unwiderlegliche N.; der N. seiner Unschuld ist gelungen, nicht geglückt; den N. für etw. erbringen, führen, liefern (etw. nachweisen); Gifte, die sich dem chemischen N. entziehen (Medizin II, 56).

Universal-Lexikon. 2012.