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Wehrhoheit
Wehr|ho|heit 〈f. 20; unz.〉 Recht des Staates zur Aufstellung u. Verwendung von Streitkräften

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Wehrhoheit,
 
heute kaum noch verwendeter Begriff, der die Zuständigkeit eines Staates zur Aufstellung, Ausbildung und Verwendung von Streitkräften bezeichnet. Die Wehrhoheit ist Teil der Staatsgewalt. Ihr Verlust ist gleichbedeutend mit dem Verlust der Souveränität. In Deutschland liegt die Wehrhoheit beim Bund.

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Wehr|ho|heit, die <o. Pl.>: Recht des Staats zur Aufstellung, Unterhaltung u. zum Einsatz von Streitkräften.

Universal-Lexikon. 2012.