Akademik

verordnen
verschreiben; Rezept ausstellen; bestimmen; festlegen; entscheiden; verfügen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; vorgeben; aufzwingen; anweisen; veranlassen

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ver|ord|nen [fɛɐ̯'|ɔrdnən] <tr.; hat:
1. (als Arzt, als Ärztin) festlegen, was zur Heilung eingenommen oder getan werden soll; ärztliche Anordnungen treffen:
der Arzt hat [ihm] ein Medikament und Bettruhe verordnet; die Ärztin verordnete zunächst eine strenge Diät.
Syn.: verschreiben.
2. von öffentlicher, amtlicher Seite anordnen:
es wird hiermit verordnet, dass von 2 bis 4 Uhr keine Autos fahren dürfen.
Syn.: anweisen, bestimmen, erlassen, festlegen, verfügen.

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ver|ọrd|nen 〈V. tr.; hat
1. jmdm. etwas \verordnen bestimmen, dass jmd. etwas einnimmt od. tut
2. etwas \verordnen verfügen, anordnen, (behördlich) festsetzen
● jmdm. eine Kur in einem Bad \verordnen; jmdm. Pillen, Tropfen, Umschläge \verordnen; der Arzt hat mir einen täglichen Spaziergang von zwei Stunden verordnet; wenn vom Arzt nicht anders verordnet, täglich drei Tabletten (Aufschrift auf Arzneimittelpackungen)

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ver|ọrd|nen <sw. V.; hat:
1. als Arzt bestimmte Maßnahmen für einen Patienten festlegen; ärztliche Anordnungen treffen:
jmdm. ein Medikament, eine Kur, eine Diät, Bäder, Massagen v.;
der Arzt hat mir eine Brille, Bettruhe verordnet.
2. (selten) von amtlicher, dienstlicher Seite anordnen, festsetzen; verfügen; dekretieren:
strenge Maßnahmen v.;
jmdm. Stillschweigen v.

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ver|ọrd|nen <sw. V.; hat: 1. als Arzt bestimmte Maßnahmen für einen Patienten festlegen; ärztliche Anordnungen treffen: jmdm. ein Medikament, eine Kur, Diät, Bäder, Massagen v.; der Arzt hat mir eine Brille, Bettruhe verordnet. 2. (selten) von amtlicher, dienstlicher Seite anordnen, festsetzen; verfügen; dekretieren: strenge Maßnahmen v.; jmdm. Stillschweigen v.; Wenn den Großen gelegentlich ... eine Strafe verordnet wurde, durften sie ein paar Tage nicht reiten (Dönhoff, Ostpreußen 79); Selbst beim Marktführer Thyssen ist ... für mehr als 17 000 Beschäftigte Kurzarbeit verordnet worden (NZZ 5. 11. 82, 12); der Stadtrat verordnete, dass das Thema erneut verschoben würde.

Universal-Lexikon. 2012.