Akademik

verschreiben
(Medizin) verordnen; Rezept ausstellen

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ver|schrei|ben [fɛɐ̯'ʃrai̮bn̩], verschrieb, verschrieben:
1. <tr.; hat (als Arzt, Ärztin) schriftlich verordnen:
die Ärztin hat ihm mehrere Medikamente verschrieben; lass dir was gegen dein Rheuma verschreiben!; <auch itr.> die Ärzte dürfen heute nicht mehr so viel verschreiben.
2. <+ sich> beim Schreiben einen Fehler machen:
ich habe mich mehrmals verschrieben und musste den Brief dann neu schreiben.
3. <tr.; hat beim Schreiben verbrauchen:
wir haben schon wieder den ganzen Block verschrieben.
4. <+ sich> sich (einer Sache) widmen; (in einer Sache) ganz aufgehen:
er hat sich völlig seinem Beruf verschrieben; sie hat sich mit Leib und Seele der guten Sache verschrieben.
Syn.: beschäftigt sein, sich hingeben, sich befassen mit, sich hineinknien in (ugs.).
5. <tr.; hat (veraltend) (jmdm.) den Besitz von etwas urkundlich zusichern:
er hat den Hof seiner Tochter verschrieben.
Syn.: hinterlassen, schenken, übereignen, übergeben, vererben, vermachen.

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ver|schrei|ben 〈V. 226; hat
I 〈V. tr.〉
1. etwas \verschreiben beim Schreiben verbrauchen (Papier)
2. jmdm. etwas \verschreiben
2.1 ein Rezept über etwas für jmdn. ausstellen
2.2 jmdm. etwas urkundlich zu eigen geben
● einem Kranken ein schmerzlinderndes Mittel \verschreiben; jmdm. ein Haus, ein Grundstück \verschreiben
II 〈V. refl.〉
1. sich \verschreiben etwas falsch schreiben, einen Schreibfehler machen
2. sich einer Sache \verschreiben sich von nun an einer S. eingehend widmen
● er hat sich der Musik, der Medizin verschrieben

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ver|schrei|ben <st. V.; hat [mhd. verschrīben = aufschreiben, schriftlich festsetzen, zuweisen, vermachen]:
1. <v. + sich> beim Schreiben einen Fehler machen.
2. durch Schreiben verbrauchen:
zwei Bleistifte, einen Block v.
3. schriftlich, durch Ausstellen eines Rezepts verordnen (1):
sich etwas für den Kreislauf, gegen Rheuma v. lassen;
der Arzt verschrieb ihr die Pille.
4. <v. + sich> sich einer Sache ganz, mit Leidenschaft widmen:
sich [mit Leib und Seele] der Forschung v.;
unser Staat hat sich der Demokratie verschrieben.
5. (veraltend) jmdm. den Besitz einer Sache [urkundlich] zusichern:
den Hof seinem Sohn v.;
Faust verschrieb seine Seele dem Teufel.

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Verschreiben,
 
Fehlleistungen.

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ver|schrei|ben <st. V.; hat [mhd. verschrīben = aufschreiben, schriftlich festsetzen, zuweisen, vermachen]: 1. <v. + sich> beim Schreiben einen Fehler machen. 2. durch Schreiben verbrauchen: zwei Bleistifte, einen Block v. 3. schriftlich, durch Ausstellen eines Rezepts ↑verordnen (1): du solltest dir etwas für deinen Kreislauf, gegen dein Rheuma v. lassen; Professor Ludwig hatte ihr die Pille verschrieben (Plenzdorf, Legende 15). 4. <v. + sich> sich einer Sache ganz, mit Leidenschaft widmen: sich [mit Leib und Seele] der Forschung v.; In der Rheinpfalz vor allem ... verschreiben sich die Weinproduzenten neuerdings vor allem den Burgundersorten (e & t 6, 1987, 108); Sie hat sich dem Erfolg verschrieben (Rinser, Mitte 215); Die parlamentarische Demokratie, der unser Staat sich verschrieben hat (Dönhoff, Ära 43). 5. jmdm. den Besitz einer Sache urkundlich zusichern: den Hof seinem Sohn v.; Faust verschrieb seine Seele dem Teufel. ∙ 6. (landsch.) schriftlich bestellen: ... ward ... eine besondere Gattung grober Schuhe ... nicht anderst mehr verschrieben oder ausgeboten als mit dem Namen: echte, genestelte Stuttgarter Wasserratten (Mörike, Hutzelmännlein 157).

Universal-Lexikon. 2012.