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nach|kom|men ['na:xkɔmən], kam nach, nachgekommen <itr.; ist:1. später kommen:
ich werde in einer halben Stunde nachkommen.
2. etwas schnell genug tun, um Schritt zu halten, nicht damit zurückzubleiben:
mit der Produktion kaum noch nachkommen; beim Diktat mit dem Schreiben gut, nicht nachkommen.
3. (etwas, was ein anderer, eine andere wünscht oder verlangt) erfüllen oder vollziehen:
einem Wunsch, einer Aufforderung, Bitte nachkommen.
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nach||kom|men 〈V. intr. 170; ist〉 später kommen ● geht schon voraus, ich komme (gleich) nach; jmdm. \nachkommen (beim Trinken) auf Zutrinken antworten; einer Verpflichtung \nachkommen eine V. erfüllen; die Kinder, den Wagen \nachkommen lassen; beim Diktat nicht \nachkommen beim D. im Mitschreiben nicht Schritt halten können
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nach|kom|men <st. V.; ist:
1. [mhd. nāch komen]
a) später kommen:
geht schon vor, wir werden [gleich] n.;
wir ließen die Kinder nach Schottland n.;
da kann noch etw. n. (das kann noch Komplikationen, Ärger geben);
b) hinter jmdm. hergehen, herfahren:
er kam ihr nach.
2. [mhd. nāch komen] (geh.) etw., was ein anderer von einem wünscht od. verlangt, erfüllen od. vollziehen:
einer Bitte n.;
seinen Verpflichtungen n.
3. etw. schnell genug tun, um Schritt halten zu können:
bei diesem Tempo kommt keiner nach.
der Sohn kommt ganz dem Vater nach.
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nach|kom|men <st. V.; ist [1, 2: mhd. nāch komen]: 1. a) später kommen: geht schon vor, wir werden [gleich, bald, in einer Stunde] n.; Er gehe trotzdem ans Wasser. Vielleicht komme sie nach (M. Walser, Pferd 126); er ließ seine Familie nach Schottland n.; sie ging schon aufs Gymnasium, als noch Geschwister nachkamen (geboren wurden); da kann noch etw. n. (das kann noch Komplikationen, Ärger geben); b) hinter jmdm. hergehen, herfahren: Ich bin weggegangen, und er ist mir nicht einmal nachgekommen (Danella, Hotel 10); ... von nachkommenden Kolonnen ... auseinander gesprengt (Plievier, Stalingrad 134). 2. (geh.) etw., was ein anderer von einem wünscht od. verlangt, erfüllen od. vollziehen: einer Anordnung, Forderung, Bitte n.; seinen Verpflichtungen n.; er kam dem Befehl nur widerwillig nach; Voraussetzung ist, dass ... ihre bei ihnen lebenden Kinder der Schulpflicht nachkommen (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 2). 3. etw. schnell genug tun, um Schritt halten zu können: sie kommen mit der Arbeit, Produktion gerade noch nach; bei diesem Tempo kommt keiner nach. 4. (landsch.) jmdm. ↑nachschlagen (2): der Sohn kommt ganz dem Vater nach.
Universal-Lexikon. 2012.