Dọrf|er|neu|e|rung, die:
Erneuerung eines Dorfs durch Sanierung alter Gebäude u. Straßen u. durch geeignete bauliche Maßnahmen.
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Dorferneuerung,
Fachplanung beziehungsweise Förderungsprogramm zur Strukturverbesserung ländlicher Siedlungen, wird in der Regel von den Ämtern für Agrarordnung (Flurbereinigung) betrieben. Anfänge gehen in Deutschland bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück, früher gebrauchte Begriffe sind Dorfverschönerung und Dorfsanierung. Die heute überwiegend ganzheitlich orientierte Dorferneuerung erstreckt sich auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche in ländlich geprägten Orten: Landwirtschaft, Gewerbe und private Dienstleistungen, Verkehr, Dorfstraßen und -plätze, kommunale Grundausstattung, Begrünung und Gewässer, bauliche Ordnung und Denkmalpflege, Gemeinschaftsleben. Seit etwa 1980 gilt das Leitbild der »erhaltenden Dorferneuerung«, d. h. Respektierung der historisch gewachsenen Dorfstrukturen, bei der Gestaltung der Zukunft, die vor allem der Erhaltung und Renovierung alter Bausubstanzen zugute kommt. Grundlage jeder Dorferneuerung ist der Dorferneuerungsplan, der in der Regel aus drei Teilen besteht: 1. Bestandsanalyse, 2. Bestandsbewertung mit Bestandsprognose, 3. Planungskonzept mit Maßnahme- und Kostenplan. Die Mitwirkung der Dorfbewohner bei der Planung und Durchführung gilt heute als wichtige Basis der Dorferneuerung. Die Hauptaufgabe der gegenwärtigen Dorferneuerung besteht darin, die zunehmende soziale, wirtschaftliche, infrastrukturelle und bauliche Verödung der alten Dorfbereiche aufzuhalten oder umzukehren. Im Wesentlichen geht es dabei darum, die von der Landwirtschaft freigegebenen Gebäude und Flächen zu neuen sinnvollen Nutzungen zu führen. (Dorf)
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Dọrf|er|neu|e|rung, die: Erneuerung von alten Teilen eines Dorfes, Wiederherstellung des alten dörflichen Charakters (3 a).
Universal-Lexikon. 2012.