Akademik

Lichtbild
Aufnahme; Foto; Vergrößerung (fachsprachlich); Abbildung; Abzug; Bild; Positiv (fachsprachlich); Fotografie; Photo; Ausbelichtung (fachsprachlich); Ablichtung; Dia

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Licht|bild ['lɪçtbɪlt], das; -[e]s, -er:
1. (Amtsspr.) für einen Ausweis oder Pass bestimmte Fotografie in Kleinformat:
bitte bringen Sie zwei Lichtbilder mit.
Syn.: Aufnahme, Bild, 1Foto.
2. (veraltend) Diapositiv:
in der Schule wurden Lichtbilder gezeigt.
Syn.: Dia.

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Lịcht|bild 〈n. 12
1. Passbild
2. 〈veraltet〉
2.1 Fotografie (1)
2.2 Diapositiv
● der Lebenslauf ist mit einem \Lichtbild einzureichen

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Lịcht|bild, das:
a) (Amtsspr.) Passbild:
mit dem Antrag sind zwei -er einzureichen;
b) (veraltend) im Verfahren der Fotografie hergestelltes Bild; Fotografie (2);
c) (veraltend) Diapositiv.

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Lichtbild,
 
früher auch Lichtzeichnung, im deutschen Sprachraum seit etwa 1841 übliche Bezeichnung für Fotografie im Sinne von fotografisches Bild.
 

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Lịcht|bild, das: a) (Amtsspr.) Passbild: mit dem Antrag sind zwei -er einzureichen; b) (veraltend) im Verfahren der Fotografie hergestelltes Bild; ↑Fotografie (2); c) (veraltend) Diapositiv.

Universal-Lexikon. 2012.