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Ge|schoss [gə'ʃɔs], das; -es, -e:1. aus oder mithilfe einer Waffe auf ein Ziel geschossener [meist länglicher] Körper:
das Geschoss explodiert, schlägt ein, trifft ins Ziel.
Zus.: Artilleriegeschoss, Wurfgeschoss.
2. Gebäudeteil, der alle auf gleicher Höhe liegenden Räume umfasst:
ein Neubau mit drei Geschossen; sie wohnt im vierten Geschoss.
Zus.: Dachgeschoss, Erdgeschoss, Kellergeschoss, Obergeschoss, Untergeschoss, Zwischengeschoss.
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1. nicht angetriebener Körper, der aus einem Rohr, Lauf, Waffe o. Ä. geschleudert, abgefeuert wird (Gewehr\Geschoss, Artillerie\Geschoss)
2. Pfeil, Wurfspieß
[<ahd. giscoz „das, was geschossen wird“, aber auch „Gerät, mit dem man schießt“; → schießen]
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Ge|schọss2 〈n. 11〉 Stockwerk (Dach\Geschoss, Erd\Geschoss, Ober\Geschoss, Zwischen\Geschoss); oV 〈österr.〉 Geschoß 2 ● im ersten \Geschoss wohnen [zu schießen in der Bedeutung „schnell in die Höhe wachsen“]
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1. [mhd. geschō̆ʒ, ahd. giscoʒ, zu ↑ schießen] aus od. mithilfe einer [Feuer]waffe auf ein Ziel geschossener [meist länglicher] Körper:
das G. trifft ins Ziel;
Ü ein unhaltbares G. (Fußball; bes. scharf geschossener Ball).
2. [mhd. geschō̌ʒ, zu schießen = aufschießen, in die Höhe ragen] Gebäudeteil, der alle auf gleicher Höhe liegenden Räume umfasst; Stockwerk, Etage:
im obersten G. wohnen.
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Geschoss,
1) Bauwesen: Stockwerk, Etage [-ʒə], Teil eines Gebäudes, der alle auf einer Ebene liegenden Räume umfasst, z. B. Keller-, Erd-, Ober-, Dachgeschoss. Die Geschosshöhen werden von Oberkante Fußboden des einen Geschosses bis Oberkante Fußboden des darüber liegenden Geschosses berechnet.
2) Waffentechnik: im weiteren Sinn Sammelbezeichnung für alle Arten von Wurfkörpern, im engeren Sinn waffenkundliche Spezialbezeichnung für einen festen Körper, der aus einer Schusswaffe verfeuert wird und sich auf einer ballistischen Flugbahn (Geschoßbahn) ohne Eigenantrieb oder Steuerung fortbewegt; auch als Projektil bezeichnet. Maßgebend für die Größenordnung eines Geschosses ist das Kaliber.
Vor dem Abfeuern bilden Geschosse mit einem Kaliber von bis zu 120 mm zusammen mit der Treibladungshülse eine Einheit (»Patronenmunition«), über 120 mm (so v. a. bei Artilleriegeschützen) sind sie eine Komponente der »getrennten Munition« (Munition). Größere, von Geschützen verfeuerte Geschosse mit integriertem Zünder und eigenem Wirkteil (Sprengladung u. a.) werden in der Regel als Granaten bezeichnet. Nach der Art der Stabilisierung im Flug unterscheidet man zwischen »drallstabilisierten Geschossen«, die aus gezogenen Rohren verschossen und »flügelstabilisierten Geschossen«, die aus glatten Rohren verfeuert und im Flug durch ein Leitwerk oder Flügel stabilisiert werden. Hinsichtlich der jeweils unterschiedlichen Verwendung und - damit verbunden - verschiedener Wirk- und Konstruktionsprinzipien werden Geschosse in eine Vielzahl von Arten eingeteilt. Zu den wichtigsten gehören: Geschosse für Handfeuerwaffen und Maschinengewehre (Kaliber bis zu 15,24 mm) bestehen aus dem Geschoßmantel aus tiefziehbarem Metall (Messing oder tombakplattierter Flussstahl, »Stahlmantel«) und einem Geschoßkern. Dieser besteht entweder aus Hartblei (Weichkern) oder - zur Bekämpfung leicht gepanzerter Ziele - aus Stahl oder Wolframcarbid (Stahl- oder Hartkern, eingelegt in eine Bleifüllung; Hartkerngeschoß). Zur Befestigung in der Treibladungshülse sind die Geschosse mit einer Rille versehen, in die der Hülsenrand eingezogen wird. Die Drallübertragung erfolgt derart, dass sich der - im Verhältnis zum Rohr - etwas überkalibrig gehaltene Geschoßmantel beim Eintritt in die Züge des Rohres in diese einpresst und so den Drall aufnimmt.
Sprenggeschosse für Maschinenkanonen (von denen auch Hartkerngeschosse verfeuert werden) und Artilleriegeschütze bestehen aus der Geschoßhülle, dem Zünder und der eingegossenen oder eingepressten Sprengstofffüllung. Sie wirken v. a. durch das Zerlegen der Geschoßhülle in Splitter infolge der Detonation des Sprengstoffs und durch die damit verbundene Druckwelle (Gasschlagwirkung). Die Drallübertragung auf die in der Regel im Verhältnis zum Rohr kalibergleiche Sprenggranate erfolgt durch ein oder mehrere Führungsbänder aus Kupfer, Kupferlegierungen, Sintereisen oder Weicheisen. Sie sind in Nuten der hinteren Geschoßhülle eingepresst und im Durchmesser so dimensioniert, dass sie sich beim Durchgang des Geschosses durch das Rohr voll in die Züge eindrücken. Neben dem Anteil des Sprengstoffs am Geschoß ist Art und Funktion des Zünders entscheidend für die Wirkung im Ziel. - Das Sprengbrandgeschoß entspricht im Wesentlichen dem Sprenggeschoß, jedoch ist dem Sprengstoff ein Anteil von 30-40 % Aluminiumpulver beigemischt. Das Minengeschoß - ausgelegt auf eine hohe Gasschlagwirkung - hat eine dünnwandige Geschoßhülle (geringe Splitterwirkung) und einen großen Sprengstoffinhalt. - Zu den Sprenggeschossen zählen auch die flügelstabilisierten Granatwerfergeschosse, bei denen Gefechtskopf und Treibladung eine vollständige Schusseinheit bilden.
Panzerbrechende Geschosse für Kampf- und Jagdpanzerkanonen sollen gepanzerte Ziele durchdringen. Wuchtgeschosse - kalibergleich, z. B. das Panzervoll-, das Panzerspreng- und das Hartkerngeschoß, oder unterkalibrig (Treibkäfiggeschoss) - erreichen dies durch ihre kinetische Energie (daher auch als »KE-Geschosse« bezeichnet), andere Geschosse durch ihre besonderen Konstruktions- und Wirkeigenschaften (Hohlladungsgeschosse, Quetschkopfgeschosse). Eine Besonderheit stellen Flanschgeschosse für konische Rohre dar.
Überkalibergeschosse haben einen zum Teil erheblich größeren Durchmesser als das Rohr, von dem aus sie verschossen werden. Wichtigster Vertreter der heute nur noch selten verwendeten Überkalibergeschosse ist die Gewehrgranate.
Zu den Sondergeschossen zählen einerseits mit atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln gefüllte Granaten, andererseits solche Geschosse, die keine Gefechtsaufgaben im engeren Sinn erfüllen. Hierzu gehören Signal- und Nebelgeschosse (mit farbigen Rauch- und Nebelsätzen) sowie Leuchtgeschosse, die nicht mit Leuchtspurgeschossen verwechselt werden dürfen. Letztere sind Geschosse mit einem im Boden angebrachten Leuchtsatz, der zur Kennzeichnung der Flugbahn besonders bei Nacht dient. Sie werden v. a. bei Maschinengewehren und Kanonen verwendet.
Zu den neueren Entwicklungen gehören Trägergeschosse (»Mutter-G.«). Sie enthalten Streu- (Tochter-)Geschosse (Hohlladungswirkkörper), andere Wirkteile wie z. B. Minen und künftig auch »halbintelligente« Submunitionskörper mit Zielsuchsensorik (Suchzündermunition) sowie endphasengelenkte »intelligente« Submunition. Die Funktion der Trägergeschosse besteht darin, die in ihnen enthaltenen Tochtergeschosse oder Submunitionen über ein bestimmtes Zielgebiet zu tragen und dort auszustoßen.
Mit den Wurfgeschützen des Altertums und Mittelalters wurden ebenso wie mit den ersten Feuerwaffen Steinkugeln verschossen. Mitunter verfeuerte man aus Geschützen Pfeile, die zur Abdichtung im Rohr lederummantelt waren. Im 15./16. Jahrhundert ersetzte man bei schweren Geschützen die Steinkugeln durch Vollkugeln aus Eisen (für Mörser blieben Steinkugeln bis zum 17. Jahrhundert in Gebrauch), Handfeuerwaffen und leichte Geschütze wurden mit Vollkugeln aus Blei geladen. Die Artillerie verwendete bis ins 19. Jahrhundert neben den Eisenvollkugeln auch Hohlkugeln mit Sprengladung (»Bomben«), glühende Kugeln, Brand- und Leuchtgeschosse, Ketten- oder Stangenkugeln, Kartätschen sowie seit Beginn des 19. Jahrhunderts. die Schrapnellgeschosse. Bis zu dieser Zeit diente das Kugelgewicht zur Klassifizierung der Geschütze (z. B. 3-, 12-, 24-Pfünder).
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden mit der Einführung gezogener Läufe und Rohre die Kugeln durch Langgeschosse ersetzt, die zur Verringerung des Luftwiderstands mit einer Bogenspitze versehen waren. Durch den beim Abschießen erteilten Drall konnten sowohl Reichweite als auch Zielgenauigkeit erheblich gesteigert werden. Die Langgeschosse der Artillerie bestanden ursprünglich aus Gusseisen, ab etwa 1880 aus Gussstahl. Zur Führung im Rohr erhielten sie zunächst einen Bleimantel und schließlich einen oder mehrere Führungsbänder. Die Langgeschosse für Handfeuerwaffen wurden zur Erhöhung der Durchschlagskraft mit einem Mantel aus Nickel oder Stahlblech versehen.
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Ge|schọss, (österr.) Ge|schoß, das; -es, -e [1: mhd. geschō̆ʒ, ahd. giscoʒ, zu ↑schießen; 2: mhd. geschō̌ʒ, zu schießen = aufschießen, in die Höhe ragen]: 1. aus od. mithilfe einer [Feuer]waffe auf ein Ziel geschossener [meist länglicher] Körper: das G. explodiert, schlägt ein, trifft ins Ziel; Ü ein unhaltbares G. (Fußball; besonders scharf geschossener Ball). 2. Gebäudeteil, der alle auf gleicher Höhe liegenden Räume umfasst; Stockwerk, Etage: ein Neubau mit drei Geschossen; im obersten G. wohnen.
Universal-Lexikon. 2012.