erfüllen; beherzigen; einhalten; (sich etwas) zu Herzen nehmen (umgangssprachlich); (sich) halten (an)
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be|fol|gen [bə'fɔlgn̩] <tr.; hat:handeln, sich richten (nach etwas):
einen Befehl, eine Vorschrift befolgen; wenn du klug bist, befolgst du meinen Rat.
Syn.: ↑ beachten, ↑ beherzigen, ↑ einhalten, ↑ folgen, sich ↑ fügen, ↑ gehorchen, hören auf, ↑ nachkommen, sich halten an, sich ↑ unterwerfen.
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be|fọl|gen 〈V. tr.; hat〉 ausführen, sich richten nach, handeln nach ● Befehle, Gebote, Gesetze, einen Rat, Vorschläge \befolgen
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be|fọl|gen <sw. V.; hat:
einen Befehl, Vorschriften, die Regeln b.;
jmds. Rat, Vorschlag b.
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be|fọl|gen <sw. V.; hat: nach etw. handeln; sich in seinem Handeln nach etw. richten; etw. berücksichtigen, beachten: einen Befehl, Vorschriften b.; jmds. Rat, Vorschlag b.; Logarithmenrechnen ist ja an sich ganz einfach, man braucht ja nur ... die Regeln zu b. (Kempowski, Immer 156); Wenn alle Insassen von Personenwagen die Anschnallpflicht befolgen, ... (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, 6).
Universal-Lexikon. 2012.