Akademik

unterwerfen
beugen; unterordnen; spuren; besiegen; erobern

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un|ter|wer|fen [ʊntɐ'vɛrfn̩], unterwirft, unterwarf, unterworfen:
1. <tr.; hat mit Gewalt unter seine Herrschaft bringen und sich untertan machen:
ein Volk, ein Land unterwerfen.
Syn.: besiegen, bezwingen, unterjochen.
2. <+ sich> sich unter jmds. Herrschaft stellen; sich jmds. Willen, Anordnungen o. Ä. unterordnen:
sich jmds. Urteil unterwerfen; die Feinde waren nicht bereit, sich bedingungslos zu unterwerfen.
Syn.: sich beugen, den Schwanz einziehen (salopp), die Waffen strecken (geh.), sich fügen, kapitulieren.

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un|ter|wẹr|fen 〈V. 281; hat
I 〈V. tr.〉 jmdn. \unterwerfen
1. besiegen, bezwingen, erobern
2. unterjochen, untertan machen
● fremder Herrschaft unterworfen sein; Stimmungsschwankungen unterworfen sein von Stimmungsschwankungen betroffen sein, davon abhängen; die unterworfenen Länder, Völker
II 〈V. refl.〉 sich \unterwerfen sich ergeben, sich fügen ● sich jmds. Anordnungen, Willen \unterwerfen; jmdn. einer Prüfung, einem Verhör \unterwerfen ihn prüfen, verhören; ich unterwerfe mich dem Richterspruch

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un|ter|wẹr|fen <st. V.; hat [mhd. underwerfen, ahd. untarwerfan]:
1.
a) mit [militärischer] Gewalt unter seine Herrschaft bringen, besiegen u. sich untertan machen:
ein Volk, Gebiet u.;
b) <u. + sich> sich unter jmds. Herrschaft stellen:
sich [den Eroberern] u.
2. <u. + sich> sich jmds. Willen, Anordnungen o. Ä. unterordnen; sich fügen; jmds. Vorstellungen o. Ä. akzeptieren, hinnehmen u. sich entsprechend gefügig verhalten:
sich jmds. Befehl, Willkür u.
3. (verblasst:) jmdn. einem Verhör u. (jmdn. verhören);
sich einer Prüfung u. (sich prüfen lassen).
4.
jmdm., einer Sache unterworfen sein (einer Sache ausgesetzt sein, von jmdm., etw. abhängig sein).

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un|ter|wẹr|fen <st. V.; hat [mhd. underwerfen, ahd. untarwerfan]: 1. a) mit [militärischer] Gewalt unter seine Herrschaft bringen, besiegen u. sich untertan machen: ein Volk, Gebiet u.; b) <u. + sich> sich unter jmds. Herrschaft stellen: sich [den Eroberern] u. 2. <u. + sich> sich jmds. Willen, Anordnungen o. Ä. unterordnen; sich fügen; jmds. Vorstellungen o. Ä. akzeptieren, hinnehmen u. sich entsprechend gefügig verhalten: sich jmds. Befehl, Willkür u.; Die Natur ... unterwirft sich widerstandslos unseren Wünschen (natur 8, 1991, 85); Auch wer aus gänzlich andersartigen ... Verhältnissen kommt, unterwirft sich dem lokalen Ausdruckswillen (Fest, Im Gegenlicht 330). 3. (verblasst) jmdn. einem Verhör u. (jmdn. verhören); sich einer Prüfung u. (sich prüfen lassen); etw. einer Kontrolle u. (etw. kontrollieren). 4. *jmdm., einer Sache unterworfen sein (einer Sache ausgesetzt sein, von jmdm., etw. abhängig sein): Welchem Stress sind Sie denn unterworfen? (Kemelman [Übers.], Mittwoch 144); Als Angestellte seien sie jetzt ... gewissen Loyalitätsgeboten unterworfen (Springer, Was 289).

Universal-Lexikon. 2012.