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Ama|teur [ama'tø:ɐ̯], der; -s, -e:a) Sportler, der seinen Sport regelmäßig, aber nicht gegen Entgelt betreibt /Ggs. Profi/: er spielt Basketball als Amateur.
b) männliche Person, die sich mit etwas Bestimmtem aus Liebhaberei beschäftigt:
der Fotograf ist ein Amateur; dieses Bild wurde von einem Amateur gemalt.
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Ama|teur 〈[ -tø:r] m. 1〉
1. jmd., der eine Beschäftigung aus Liebhaberei, nicht berufsmäßig betreibt (\Amateurfotograf)
2. 〈Sp.〉 Aktiver in einem Sportverein
3. 〈abwertend〉 jmd., der nur über begrenzte Kenntnisse u. Fähigkeiten verfügt, Anfänger
[frz., „Liebhaber, Verehrer, Freund“]
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Ama|teur [ama'tø:ɐ̯ ], der; -s, -e [frz. amateur < lat. amator = Liebhaber]:
1.
a) jmd., der eine Tätigkeit aus Liebhaberei, als Hobby betreibt:
den Film hat ein A. gedreht;
b) (leicht abwertend) jmd., der eine Aufgabe ohne die nötigen Fachkenntnisse zu bewältigen versucht:
du arbeitest wie ein A.
2. (Sport) Aktiver in einem Sportverein, der seinen Sport regelmäßig, aber nicht gegen Entgelt betreibt:
er tanzt als A.;
ein Turnier für -e.
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Amateur
[-'tøːr, französisch, eigentlich »Liebhaber«] der, -s/-e,
1) allgemein: jeder, der nicht beruflich, sondern nur aus Freude an der Sache auf einem bestimmten Gebiet tätig ist.
2) Sport: Sportler, der seinen Lebensunterhalt nicht aus dem Sport bestreitet. Der Begriff ist umstritten, v. a. weil eine Abgrenzung zum Berufssportler in vielen Sportarten fließend ist.
Der traditionelle Begriff des Amateurs entstammt dem 19. Jahrhundert und geht auf die Unterscheidung zwischen dem Gentleman-Sportler, der sich seine sportliche Betätigung als Hobby finanzieren konnte (»Herrenreiter«, »Herrenfahrer«), und dem Berufssportler zurück. Dieser Gegensatz ist v. a. durch die Entwicklung im Spitzensport ausgehöhlt worden. Hierbei können Höchstleistungen meist nur noch durch beträchtlichen Aufwand erzielt werden, der besonders in finanzieller Hinsicht die Möglichkeiten des einzelnen Sportlers übersteigt. Aus diesem Grund ist seit einigen Jahrzehnten staatliche Hilfe (v. a. in Ländern der Dritten Welt), Hilfe durch Förderungswerke (z. B. »Stiftung Deutscher Sporthilfe«) und private Unterstützung (u. a. auch durch Unternehmen) weit verbreitet. Üblich geworden sind Aufwandsentschädigungen (Fahrtkosten, Tagegelder und a.), Materialkostenübernahme (v. a. durch Unternehmen) und die teilweise oder völlige Sicherung des Lebensunterhalts während der Zeit der sportlichen Betätigung; dies wird neuerdings ergänzt durch Bemühungen, die soziale Existenz des Sportlers auch nach Abschluss der sportlichen Karriere zu sichern; hierzu zählen die Gewährleistung einer Schul- und Berufsausbildung, die Vergabe von Sportstipendien sowie Arbeitsplatzsicherungs- und -beschaffungsmaßnahmen.
Die die Zulassung von Sportlern zu Olympischen Spielen betreffende Regel 26 des olympischen Regelwerks (bis 1971 als »Amateurregel«, seitdem als »olympische Zulassungsregel« bezeichnet) wurde den veränderten Gegebenheiten durch mehrfache Änderungen weitgehend angepasst; der Begriff Amateur selbst taucht hier nicht mehr auf.
Auch im Breitensport wird das Amateurprinzip vielfach durch Zahlung von »Siegprämien«, »Handgeldern« und sogar regelmäßige Geldzuweisungen in zum Teil beträchtliche Höhe verletzt.
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Ama|teur [ama'tø:ɐ̯], der; -s, -e [frz. amateur < lat. amator = Liebhaber]: 1. a) jmd., der eine Tätigkeit aus Liebhaberei, als Hobby betreibt: Der Film ... schien von einem ... A. gedreht worden zu sein (Böll, Haus 165); b) (leicht abwertend) jmd., der eine Aufgabe ohne die nötigen Fachkenntnisse zu bewältigen versucht: du arbeitest wie ein A.; 2. (Sport) Aktiver in einem Sportverein, der seinen Sport regelmäßig, aber nicht gegen Entgelt betreibt: Vor ihnen liegt der World-Cup, das schwerste Turnier für -e (Hörzu 19, 1973, 22).
Universal-Lexikon. 2012.