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Krankensalbung
Krạn|ken|sal|bung, die (kath. u. orthodoxe Kirche):
als Sakrament geltende liturgische Salbung eines Schwerkranken durch einen od. mehrere Priester.

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Krankensalbung,
 
lateinisch Ụnctio Infirmorum, früher Letzte Ölung, die durch einen Priester vollzogene liturgische Salbung von Alten und Kranken mit geweihtem Öl (Chrisam, Myron). In der katholischen und orthodoxen Kirche gilt die Krankensalbung als Sakrament. Ursprünglich unter Berufung auf Jakobusbrief 5, 14 ff. kranken Gemeindemitgliedern mit der Absicht gespendet, für sie Genesung, geistliche Stärkung und Sündenvergebung zu erbitten, war sie seit dem 10. Jahrhundert in der lateinischen Kirche, in enger Verbindung mit der Buße, als »Letzte Ölung« den Sterbenden vorbehalten. Eine Rückbesinnung auf das biblische Verständnis erfolgte durch die liturgische Bewegung der Neuzeit; in der Folge wurde die Bezeichnung »Letzte Ölung« durch die Bezeichnung Krankensalbung ersetzt. Die geistliche Neubestimmung des Sakraments (Spendung auch bei schwerer Krankheit oder Altersschwäche) fand Eingang in die Konstitution über die heilige Liturgie (Art. 73) und in das Kirchenrecht (cc. 998-1007). - Ebenso ist die Krankensalbung (Euchelaion) in den Ostkirchen nicht nur Sterbesakrament, sondern wird in der großen Fastenzeit (zur körperlichen und seelischen Heilung) allen Gläubigen gespendet, die darum bitten.
 
Literatur:
 
W. von Arx: Das Sakrament der K. (Freiburg 31986).

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Krạn|ken|sal|bung, die (kath. u. orthodoxe Kirche): als Sakrament geltende liturgische Salbung eines Schwerkranken durch einen od. mehrere Priester.

Universal-Lexikon. 2012.