Kre|dit|po|li|tik, die:
Gesamtheit von Maßnahmen der Notenbank zur Lenkung des Kreditwesens.
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Kreditpolitik,
alle Maßnahmen, v. a. der Währungsbehörden, zur Regulierung des volkswirtschaftlichen Geld- und Kreditumlaufs. Die Bezeichnungen Kreditpolitik ist darauf zurückzuführen, dass eine Ausweitung der volkswirtschaftlichen Geldbestände und der sonstigen Guthaben von Nichtbanken in der Regel eine Ausweitung der Kredite voraussetzt, somit Kreditpolitik gleichzeitig auch Steuerung des Geldumlaufs impliziert. (Geld)
Die Kreditpolitik der Zentralbank ist darauf gerichtet, über die Steuerung des Geld- und Kreditvolumens die Ausgabentätigkeit in der Volkswirtschaft und damit zusammenhängende Größen (z. B. Preisniveau, Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanz) zu beeinflussen. Die Deutsche Bundesbank verfügt nur über indirekte Instrumente der Kreditpolitik, die auf das Kreditangebotsverhalten der Banken und die Geld- und Kreditnachfrage der Wirtschaft mittelbar über Veränderungen der Bankenliquidität (Liquiditätspolitik) und der Zinsen (Zinspolitik) wirken. Wichtige Instrumente sind Diskont-, Lombard-, Offenmarkt-, Mindestreservepolitik. Direkte Instrumente zur Beschränkung (Kreditrestriktion) einer übermäßigen Ausdehnung des Kreditvolumens (Kreditinflation) sind Kreditplafond (Begrenzung der allgemeinen Höhe des Kreditvolumens der Banken und seiner Zuwachsraten) und Kreditkontingentierung (qualitative und/oder quantitative Beschränkung auf bestimmte Vorhaben, Unternehmen, Personen). Daneben bestehen Möglichkeiten staatlicher Kreditlenkung z. B. durch Vergabe von Staatskredit, Bürgschaften, Sicherheitsleistungen, durch Zinssubventionen und Steuerbegünstigungen von Darlehen. - Auch alle Maßnahmen der Banken bei der Kreditgewährung werden als Kreditpolitik bezeichnet (Kredit).
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Kre|dit|po|li|tik, die: Gesamtheit von Maßnahmen der Notenbank zur Lenkung des Kreditwesens.
Universal-Lexikon. 2012.