Staats|kri|se, die:
Krise, die darin besteht, dass die staatliche Ordnung in ihrem Bestand gefährdet ist.
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Staatskrise,
die Erschütterung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung eines Staates. Sie führt oft - durch Revolution oder Staatsstreich - zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung. Häufig wird sie jedoch durch grundlegende Reformen auf politischem und gesellschaftlichem Gebiet im Rahmen der bestehenden Staats- und Gesellschaftsverfassung abgewendet.
Die 1929 ausbrechende Weltwirtschaftskrise löste in zahlreichen Staaten Europas tief greifende Erschütterungen aus und trug in Deutschland wesentlich zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur bei. Der Algerienkrieg (1954-62) stürzte den französischen Staat 1958 in eine Krise und führte zur Errichtung der Fünften Republik. Die sozioökonomische Entwicklung der von den Industriestaaten abhängigen Staaten der Dritten Welt löste dort ebenso Staatskrisen aus wie das starke Anwachsen des religiösen Fundamentalismus in islamisch geprägten Staaten (z. B. Iran, 1978/79; Algerien, 1992 ff.). Die Krise der kommunistischen Herrschaftssysteme in Europa führte 1989/90 zum Zusammenbruch eines ganzen Staatensystems.
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Staats|kri|se, die: Krise, die darin besteht, dass die staatliche Ordnung in ihrem Bestand gefährdet ist: Österreich ... trudelte wegen Waldheim in eine S. (profil 7, 1988, 13).
Universal-Lexikon. 2012.