Hingabefähigkeit; Einsatzfreude; Willigkeit; Bereitwilligkeit; Bereitschaft; Einsatzbereitschaft; Eifer; Tatendrang; Hingabe; Einsatz; Hingebung
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En|gage|ment [ãgaʒ(ə)'mã:], das; -s, -s:1. (bildungsspr.) persönlicher Einsatz [aus dem Gefühl des Verpflichtetseins zu etwas]:
sein Engagement für Gerechtigkeit.
2. berufliche Verpflichtung, Anstellung eines Künstlers o. Ä.:
sie hat ihr Engagement am Potsdamer Theater verlängert.
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En|ga|ge|ment 〈[ ãgaʒ(ə)mã:] n. 15〉
1. Verpflichtung (bes. zur Zahlung od. Leistung)
2. Stellung, Anstellung (von Künstlern)
3. 〈veraltet〉 Aufforderung zum Tanz
4. 〈Pl. selten〉 das Sicheinsetzen, persönliches Bemühen
● politisches, religiöses, soziales \Engagement; \Engagement für den Umweltschutz [frz., „Verpflichtung“]
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En|ga|ge|ment [ãgaʒ(ə)'mã: ], das; -s, -s [frz. engagement]:
1.
a) <o. Pl.> [persönlicher] Einsatz aus [weltanschaulicher] Verbundenheit; Gefühl des Verpflichtetseins zu etw.:
ihr soziales E.;
sein E. für Gerechtigkeit;
b) [militärische, geschäftliche] Bindung, Verpflichtung:
das militärische E. der USA in Europa;
die Bank hat ihr E. auf dem chinesischen Markt ausgebaut.
2. berufliche Verpflichtung, Anstellung eines Künstlers, Artisten o. Ä.:
ein E. suchen;
sie hat ihr E. verlängert.
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Engagement
[ãgaʒə'mã, französisch] das, -s/-s,
1) allgemein: aus dem französischen Existenzialismus stammender Ausdruck für frei gewählte existenzielle Bindung an eine Sache, aktives Eintreten für diese und Kämpfen für ihre Durchsetzung. Zunächst v. a. im Bereich der Literatur formuliert (J. P. Sartres Littérature engagée); heute immer häufiger auch im politischen, sozialen, wirtschaftlichen oder militärischen Sinn gebraucht als das Interesse und die innere Verpflichtung, in einer Situation Stellung zu beziehen.
B. Dücker: Theorie u. Praxis des E. (Diss., Heidelberg 1978).
2) Börsenwesen: Verpflichtung aus Termingeschäften, zu einem bestimmten Tag gekaufte Papiere zu bezahlen oder verkaufte zu liefern; in der Kaufmannssprache die Verbindlichkeit aus einem Geschäft.
3) Theater, Film u. a.: Anstellung eines Künstlers; an deutschen Theatern meist für eine Spielzeit oder für mehrere Jahre, bei Schauspielern zum Teil mit Angabe des Rollenfachs (Rolle), woraus sich bestimmte Ansprüche auf Beschäftigung ergeben. In Deutschland liegt dem Engagement ein Dienstvertrag zugrunde, dessen Bedingungen im so genannten Normalvertrag (Rahmen[arbeits/dienst]vertrag) zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Genossenschaft Deutschen Bühnen-Angehöriger geregelt sind. - In anderen Ländern werden Engagements oft nur für einzelne Rollen abgeschlossen.
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En|ga|ge|ment [ãgaʒə'mã:], das; -s, -s [frz. engagement]: 1. <o. Pl.> (bildungsspr.) persönlicher Einsatz aus [weltanschaulicher] Verbundenheit; Gefühl des Verpflichtetseins zu etw.; Bindung, Verpflichtung: ein soziales, politisches E.; das militärische E. der USA in Europa; sein E. für Gerechtigkeit, gegen Willkür; Er hatte ohne persönliches E. gesprochen (Bastian, Brut 129). 2. berufliche Verpflichtung, Anstellung eines Künstlers, Artisten o. Ä.: ein E. suchen, antreten; sie hat ihr E. verlängert; sie war in München im E. (hatte dort ein Engagement; Danella, Hotel 358). 3. (veraltet) Aufforderung zum Tanz. 4. (Börsenw.) Verpflichtung, zur festgesetzten Zeit gekaufte Papiere abzunehmen, zu bezahlen od. die für diesen Tag verkauften zu liefern: Kleinere -s ausländischer Anleger (Welt 19. 8. 65, 12). 5. (Fechten) Anlehnung der Klingen aneinander, Kontakt zwischen den Klingen.
Universal-Lexikon. 2012.