Vor|pom|mern; -s:
östlicher Teil Mecklenburg-Vorpommerns.
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Vorpommern,
bei der Landesteilung 1532 vom übrigen Pommern abgeteilter westlicher Landesteil, auch Westpommern genannt (Hauptorte: Stralsund, Stettin; Inseln: Usedom, Wollin, Rügen); kam 1648 an Schweden (Schwedisch-Pommern, 1720 (Vorpommern bis zur Peene) beziehungsweise 1815 (der Rest, der 1814 im Frieden von Kiel an Dänemark gefallen war; auch Neu-Neu-Vorpommern genannt) an Preußen, bildete 1815-1945 den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Hauptstadt: Stettin). Vorpommern kam 1945 im Hauptteil zur SBZ; es bildete 1945-52 und bildet seit 1990 den östlichen Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern; ein kleiner Teil kam 1945 an Polen (Gebiet um Stettin; völkerrechtlich bestätigt 1990). Der deutsche Teil erstreckt sich - unter Einbeziehung des Darß im W - östlich der unteren Recknitz und der Trebel.
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Vor|pom|mern; -s: östlicher Teil Mecklenburg-Vorpommerns.
Universal-Lexikon. 2012.