Akademik

Herausgeber
Hrsg.

* * *

Her|aus|ge|ber 〈m. 3; Abk.: Hrsg., Hg.〉 jmd., der etwas (z. B. Buch, Zeitung) herausgibt, veröffentlicht
Die Buchstabenfolge her|aus... kann auch he|raus... getrennt werden.

* * *

He|r|aus|ge|ber, der; -s, -:
jmd., der ein Druckwerk ↑ herausgibt (4 a) (Abk.: Hg., Hrsg.)

* * *

Herausgeber,
 
die publizistisch und rechtlich für Sammlung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Texten und Bildern, Ton- und Bildaufzeichnungen (Film- und Fernsehaufzeichnungen) verantwortliche natürliche oder juristische Person oder Personengruppe (der Begriff »Herausgeber« ist gesetzlich nicht geregelt). Bei Zeitungen, Zeitschriften und Reihenwerken ist der Herausgeber oft zugleich der wirtschaftlich verantwortliche Verleger (englisch publisher) oder der presserechtlich verantwortliche, leitende Redakteur (englisch editor). - Der wissenschaftliche Herausgeber sammelt historische, publizistische, literarische oder andere Quellen, Zeugnisse und Dokumente, prüft ihre Zuverlässigkeit, versieht sie meist mit erklärenden Anmerkungen und veröffentlicht sie als Quellenedition, Text- oder Werkausgabe, Dokumentensammlung. Häufig wirken auch hier mehrere Herausgeber zusammen. Der Herausgeber kann auch Urheber eines Sammelwerks sein, wenn die Sammlung durch Auslese oder Anordnung der einzelnen Beiträge eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (§ 4 Urheberrechtsgesetz).

* * *

He|raus|ge|ber, der; -s, -: jmd., der ein Druckwerk herausgibt (4 a); Abk.: Hrsg., Hg.

Universal-Lexikon. 2012.