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Insuffizienz
ungenügende Leistung eines Organs; Manko; Schaden; Schwäche; Macke (umgangssprachlich); Unzulänglichkeit; Defekt; Defizit; Fehler; Mangel

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In|suf|fi|zi|ẹnz 〈f. 20; unz.〉 Ggs Suffizienz
1. Unzulänglichkeit, Unvermögen
2. 〈Rechtsw.〉 Unfähigkeit, Gläubiger zu befriedigen
3. 〈Med.〉 unzureichende Leistungsfähigkeit (eines Organs), z. B. Herz\Insuffizienz
[<lat. insufficientia „Unzulänglichkeit“]

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Ịn|suf|fi|zi|enz [auch: …'t̮si̯ɛnt̮s ], die; -, -en [(spät)lat. insufficientia]:
1. (bildungsspr.) Unzulänglichkeit, Unvermögen:
die ständige Kritik vermittelt dem Kind schließlich ein Gefühl der I.
2. (Med.) Funktionsschwäche, ungenügende Leistungsfähigkeit eines Organs:
eine plötzliche I. des Herzens.
3. (Rechtsspr.) Vermögenslage eines Schuldners, die dazu führt, dass er den Forderungen von Gläubigern nicht [ausreichend] nachkommen kann.

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Insuffiziẹnz
 
[lateinisch] die, -/-en,  
 1) bildungssprachlich für: Unzulänglichkeit; Unvermögen.
 
 2) Medizin: unzureichende Leistung einzelner Organe oder Organsysteme, z. B. Herz-, Leber-, Niereninsuffizienz, Kreislauf-, Atmungs- (respiratorische) Insuffizienz oder statische Insuffizienz der Wirbelsäule.

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Ịn|suf|fi|zi|enz [auch: - - - -'-], die; -, -en [(spät)lat. insufficientia]: 1. (bildungsspr.) Unzulänglichkeit, Unvermögen: die -en und Unfähigkeiten der eigenen Eltern (Nds. Ä. 22, 1985, 27); Unterordnung und das Gefühl der I. rufen im Kind schon Kampfstellungen ... Aggression und Ehrgeiz hervor (Ruthe, Partnerwahl 122). 2. (Med.) Funktionsschwäche, ungenügende Leistungsfähigkeit eines Organs: die plötzlich auftretende motorische I. nicht operierten oder operierten Magens (Medizin II, 275). 3. (Rechtsspr.) Vermögenslage eines Schuldners, die dazu führt, dass er den Forderungen von Gläubigern nicht [ausreichend] nachkommen kann.

Universal-Lexikon. 2012.