Schaden; Schwäche; Insuffizienz (fachsprachlich); Macke (umgangssprachlich); Unzulänglichkeit; Defekt; Defizit; Fehler; Mangel
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Man|ko ['maŋko], das; -s, -s:etwas, was fehlt und als Mangel, Nachteil empfunden wird:
es ist ein Manko, dass sie keine Fremdsprachen kann; ein Manko an Bildungspolitik.
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Mạn|ko 〈n. 15〉
1. Mangel, Fehler
2. Ausfall
3. Fehlbetrag
● das ist sein großes \Manko [<ital. manco „Fehler, Mangel“]
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Mạn|ko, das; -s, -s [ital. manco, zu lat. mancus = verstümmelt, unvollständig]:
1. etw., was einer Sache [noch] fehlt, sie beeinträchtigt:
ein entscheidendes M. ausgleichen.
2. (Wirtsch.) Fehlbetrag, Fehlmenge.
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Mạnko
[italienisch, zu lateinisch mancus »unvollständig«] das, -s/-s,
1) allgemein: Mangel, Unvollständigkeit, Fehler.
2) Recht und Wirtschaft: Fehlbetrag beziehungsweise Fehlmenge, d. h. Differenz zwischen dem Soll- und dem Istbetrag von Geld und/oder Waren (z. B. Kassenmanko). Für ein Manko kann der Arbeitnehmer haften (Mankohaftung), a) aufgrund einer rechtlich grundsätzlich zulässigen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen besonderen Mankoabrede, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, ein entstandenes Manko zu ersetzen, b) bei schuldhafter Verletzung des Arbeitsvertrages (Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung oder - wenn zur Tätigkeit des Arbeitnehmers wirtschaftliche Überlegungen gehören und er bei der Erfüllung seiner Aufgaben selbstständig handelt - auch nach den Bestimmungen über Verwahrung, § 688 BGB, und Auftrag, §§ 672-675, 663, 665-670 BGB), sowie c) wenn eine unerlaubte Handlung vorliegt. Eine Mankoabrede, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers vorsieht, ist nur zulässig, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich (Mankogeld) gewährt wird. In den Fällen der positiven Vertragsverletzung ist die Haftung des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung bei Arbeitnehmerhaftung begrenzt.
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Mạn|ko, das; -s, -s [ital. manco, zu lat. mancus = verstümmelt, unvollständig]: 1. etw., was einer Sache [noch] fehlt, sie beeinträchtigt: Das größte M. des Romans aber ist seine Sprache (Deschner, Talente 27); Er kann auch nicht kungeln ... Ein M., das noch schwerer wiegt, da er über gar keine Hausmacht mehr verfügt (Woche 7. 3. 97, 3); Seitens der Partei kann dieses entscheidende M. nur verbessert werden, wenn ... (Stamokap 190); Eine etwas sorgfältigere Verarbeitung ... würde dieses M. sicher ausgleichen (DM 49, 1965, 74). 2. (Wirtsch.) Fehlbetrag, Fehlmenge: Ü Gerade durch unser M. an Bildungspolitik (Eppendorfer, Ledermann 94).
Universal-Lexikon. 2012.