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Zapfen
Spund; Zapfhahn; Hahn; Stehbolzen; Kettensteg; Stift

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zap|fen ['ts̮apf̮n̩] <tr.; hat:
mithilfe eines Hahns (2) o. Ä. aus einem Behälter, einer Leitung herausfließen lassen [und in einem Gefäß auffangen]:
Bier, Wein, Benzin zapfen; kannst du mir mal zwei Pils zapfen?
Syn.: ausschenken.

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zạp|fen 〈V. tr.; hatdurch ein Spundloch ausfließen lassen, einem Fass entnehmen ● Bier, Wein \zapfen [→ Zapfen]

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zạp|fen <sw. V.; hat [mhd. zapfen, zepfen, zu Zapfen]:
1. mithilfe eines ↑ Hahns (3) o. Ä. aus einem Behälter, einer Leitung herausfließen lassen [u. in einem Gefäß auffangen]:
Benzin z.;
kannst du mir mal zwei Pils z.?
2. (österr. Schülerspr. veraltend) mündlich prüfen.

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Zapfen,
 
1) Anatomie: Sehzapfen, Zäpfchen, Sinneszellen in der Netzhaut des Auges.
 
 2) Botanik: Strobilus, der kegel- oder walzenförmige Blüten- und Fruchtstand der Nadelhölzer. Die zu je einer (im Verlauf der Zapfenentwicklung sich stark vergrößernden und dann verholzenden, die Samenanlagen beziehungsweise Samen bergenden) Samenschuppe reduzierten weiblichen Blüten stehen in den Achseln von Deckschuppen, die verholzen (soweit sie nicht völlig verkümmert sind, z. B. bei Föhre und Fichte) oder, bei Beerenzapfen, fleischig werden, und sind oft mit diesen zu Zapfenschuppen verwachsen.
 
 3) Holzbearbeitung: Teil einer Holzverbindung, im Gegensatz zum Dübel aus einem der zu verbindenden Stücke herausgearbeitet. Der Zapfen passt in das Zapfenloch oder in den seitlich offenen Schlitz des anderen Stückes.
 
 4) Maschinenbau: bei Achsen und Wellen die zylindrischen, kegeligen oder kugeligen Teile, mit denen sie im Lager laufen.
 
 5) Weinbau: ein auf zwei Augen gekürzter zwei- bis mehrjähriger Trieb, an dem die fruchttragenden Langtriebe ansetzen. Zapfenschnitt ist nur an Sorten möglich, die ihre Blütenstände schon am zweiten oder dritten Auge des Langtriebs entwickeln, z. B. Müller-Thurgau-Rebe.
 

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Zạp|fen, der; -s, - [mhd. zapfe, ahd. zapho, eigtl. = spitzer Holzpflock, der ein Loch verschließt u. herausgezogen werden kann, verw. mit ↑Zipfel u. ↑Zopf]: 1. (Bot.) bes. für Nadelbäume charakteristischer Blüten- bzw. Fruchtstand, der sich aus vielen um eine Längsachse herum angeordneten, verholzenden Schuppen aufbaut, zwischen denen sich die Samen befinden: Nadelbäume mit stehenden, hängenden Z. 2. a) länglicher [nach einem Ende hin sich verjüngender], meist aus einem Stück Holz bestehender Stöpsel zum Verschließen eines Fasses o. Ä.: einen Z. in das Fass schlagen; *über den Z. hauen/wichsen (Soldatenspr.; den ↑Zapfenstreich 2 nicht einhalten); b) (schweiz.) Korken. 3. (Technik) a) (Holzverarb.) (zur Verbindung zweier Holzteile dienender) vorspringender Teil an einem Kantholz, Brett o. Ä., der in einen entsprechenden Schlitz an einem anderen Kantholz, Brett o. Ä. greift; b) [dünneres] Ende einer Welle, Achse, mit dem sie im Lager läuft; Bolzen o. Ä. 4. längliches, an einem Ende spitz zulaufendes Gebilde (z. B. Eiszapfen). 5. (Weinbau) auf zwei Augen gekürzter Trieb, an dem sich die fruchttragenden Triebe bilden. 6. (Anat.) zapfenförmige Sinneszelle in der Netzhaut des Auges. 7. (landsch.) [leichter] Rausch: er hat einen Z. 8. <o. Pl.> (österr. ugs.) große Kälte: heute hat es aber einen Z.!

Universal-Lexikon. 2012.