Ausführungsgesetze,
Ausführungsverordnungen, Bestimmungen zur Durchführung höherrangiger Normen. Ausführungsgesetze sind in Deutschland z. B. Bundesgesetze zur Ausführung von internationalen Verträgen oder europäisches Gemeinschaftsrecht sowie Ländergesetze zur Ausführung von Rahmengesetzen des Bundes oder von sonstigen Bundesgesetzen, die eine Materie nicht abschließend geregelt haben. Ausführungsverordnungen werden von der Regierung aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung und in deren Rahmen erlassen; die Ermächtigung darf den Rahmen des Art. 80 GG nicht überschreiten (Rechtsverordnung). Jede Rechtsverordnung ist in diesem Sinne eine Ausführungs- oder Durchführungsverordnung.
Universal-Lexikon. 2012.