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katholisch
kath.

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ka|tho|lisch [ka'to:lɪʃ] <Adj.>:
der vom Papst als Stellvertreter Christi angeführten Kirche angehörend, von ihr bestimmt, sie betreffend:
ein katholischer Geistlicher; sie ist katholisch.

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ka|tho|lisch 〈Adj.〉
1. 〈urspr.〉 allgemein, die Erde umfassend
2. 〈allg.〉 zur (röm.-)kath. Kirche gehörend
● \katholische Kirche, 〈seit der Reformation a.〉 römisch-\katholische Kirche die dem Papst unterstehende christliche Kirche [<grch. katholikos <kata „über ...“ + holos „ganz“]

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ka|tho|lisch <Adj.> [kirchenlat. catholicus < griech. katholikós = das Ganze, alle betreffend; allgemein, zu: hólos = ganz] (christl. Rel.):
1. sich zu derjenigen christlichen Kirche u. ihrem Glauben bekennend, die beansprucht, allein selig machend zu sein, u. die das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes, ihres als Stellvertreter Christi eingesetzten Oberhauptes, vertritt (Abk.: kath.):
ein -er Geistlicher;
die -e Kirche;
er ist k.
2. (von der Kirche Christi) allgemein, [die ganze Erde] umfassend:
-e Briefe (an die Allgemeinheit, nicht an bestimmte Empfänger gerichtete neutestamentliche Briefe der Apostel).

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katholisch
 
[griechisch katholikós »alle betreffend«, »allgemein«], ursprünglich kein spezifisch theologischer Begriff, im Neuen Testament als Charakteristikum für die Urgemeinde nicht belegt. Innerhalb der christlichen Ekklesiologie beschreibt die »Katholizität« im Sinne ihrer räumlich und zeitlich universalen Sendung neben »Einheit«, »Heiligkeit« und »Apostolizität« eines der vier Wesensmerkmale der Kirche. In diesem Sinn wird die Kirche erstmals von Ignatius von Antiochia »katholisch« genannt. Seit dem 3. Jahrhundert wurde katholisch immer stärker zur Abgrenzung der Christen gegenüber häretischen Gruppen und zur Betonung der eigenen Rechtgläubigkeit verwendet. 381 wurde der Begriff in das nizänokonstantinopolitanische Glaubensbekenntnis aufgenommen. Durch das Religionsedikt des Theodosius (380) erhielt er eine reichsrechtliche Bedeutung. Die enge Verbindung von Kirche und römischem Imperium führte dazu, dass »römisch-katholisch« zur Bezeichnung der katholischen Kirche wurde. Im Gegensatz dazu verstanden die Reformatoren »katholisch« nicht als konfessionelle Größe, sondern als umfassende geistige »Gemeinschaft der Heiligen«. Seit der Kirchenspaltung im 16. Jahrhundert wurde katholisch jedoch mehr und mehr zur Bezeichnung einer Konfession. Neuere Theologie versucht die Begriffe »katholisch« und »evangelisch« aus ihrer konfessionellen Verengung zu lösen und sie wieder als Wesensmerkmale des universellen Christentums dialektisch aufeinander zu beziehen (H. Küng).
 
Literatur:
 
W. Beinert: Um das dritte Kirchenattribut. Die Katholizität im Verständnis der ev.-luth. u. der röm.-kath. Theologie der Gegenwart, 2 Bde. (1964);
 C. Andresen: Die Kirchen der alten Christenheit (1971);
 H. Küng: Die Kirche (Neuausg. 1977);
 P. Steinacker: Die Kennzeichen der Kirche (1981);
 D. Döring: Grundr. der Ekklesiologie (1986).

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ka|tho|lisch <Adj.> [kirchenlat. catholicus < griech. katholikós = das Ganze, alle betreffend; allgemein, zu: hólos = ganz] (christl. Rel.): 1. sich zu derjenigen christlichen Kirche u. ihrem Glauben bekennend, die beansprucht, allein selig machend zu sein, u. die das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes, ihres als Stellvertreter Christi eingesetzten Oberhauptes, vertritt: ein -er Geistlicher; die -e Kirche; er ist k.; <subst.:> die Katholischen (ugs.; Katholiken); Abk.: kath. 2. (von der Kirche Christi) allgemein, [die ganze Erde] umfassend: -e Briefe (an die Allgemeinheit, nicht an bestimmte Empfänger gerichtete neutestamentliche Briefe der Apostel).

Universal-Lexikon. 2012.