Theodosius,
römischer (oströmischer) Kaiser:
1) Theodosius I., der Große, römische Kaiser (seit 383, Mitkaiser seit 379), * Cauca (heute Coca) 11. 1. 347, ✝ Mediolanum (heute Mailand) 17. 1. 395, Großvater von 2). Durch Gratian 379 zum Augustus des Ostens erhoben, legte Theodosius 382 den Konflikt mit den Westgoten durch deren vertragliches Ansiedlung als Foederaten in Thrakien bei. Der Sieg über die Usurpatoren Magnus Maximus (388) und Eugenius (394) unterwarf auch den Westteil des Reiches seiner Herrschaft, sodass das Römische Reich zum letzten Mal in einer Hand vereint war. Erst 380 getauft, beendete Theodosius mit dem 1. Konzil von Konstantinopel (381, 2. ökumenischer Konzil) den Kirchenstreit seit 325 und erklärte die katholische Lehre zur Staatsreligion; 391/392 verbot er alle heidnische Kulte, 394 die Olympischen Spiele. Die Teilung des Imperiums unter die Söhne Arkadios und Honorius bedeutete das Ende der Reichseinheit. Eine Tochter von Theodosius war Galla Placidia.
A. Lippold: T. d. Gr. u. seine Zeit (21980);
P. Thrams: Christianisierung des Römerreiches u. heidn. Widerstand (1992).
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Römisches Kaiserreich
2) Theodosius II., griechisch Theodọsios II., oströmischer (byzantinischer) Kaiser (seit 408), * Konstantinopel 30. 8. 401, ✝ ebenda 28. 7. 450, Enkel von 1); stand zunächst unter der Vormundschaft seiner Schwester Pulcheria und nach seiner Eheschließung (421) unter dem Einfluss seiner gelehrten Gattin Aelia Eudokia (ursprünglich Athenais). Theodosius ließ das römische Recht - die seit Konstantin dem Großen erlassenen Kaiserkonstitutionen - kodifizieren (Codex Theodosianus, 438). Den Krieg gegen die Perser (421/422) beendete er durch einen Friedensvertrag; der Friedensschluss mit den Hunnen (um 434) erlegte dem Oströmischen Reich riesige Tributleistungen auf.
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Römisches Kaiserreich
Universal-Lexikon. 2012.