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Conseil Économique et Social
Conseil Économique et Social
 
[kɔ̃'sɛj ekɔnɔ'mik e sɔ'sjal; französisch »Wirtschafts- und Sozialrat«], das durch die französische Verfassung von 1958 geschaffene Beratungs- und Gutachtergremium der französischen Regierung in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten. Die 226 ernannten Mitglieder vertreten Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucher; dem Gremium gehören weiterhin Fachleute für Wirtschaft, Soziales, Wissenschaft und Kultur an.

Universal-Lexikon. 2012.