* * *
Ef|fek|ti|vi|tät 〈[ -vi-] f.; -; unz.〉 Wirksamkeit, Wirkkraft; Ggs Ineffektivität
* * *
Ef|fek|ti|vi|tät, die; -:
die E. der angewandten Mittel;
ein hohes Maß an E. erreichen.
* * *
Effektivität,
die, -,
2) Völkerrecht: Grundsatz, wonach die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit einer von den betroffenen Staaten hingenommenen, aufrechterhaltenen oder durchgesetzten tatsächlichen Situation (z. B. Verlauf einer Grenze, Festlegung einer Fischereizone, Entstehung eines neuen Staates, Etablierung einer illegal zur Macht gelangten Regierung) selbstständige rechtliche Bedeutung besitzt, also auch ohne oder gegen geltende Rechtsnormen rechtlicher Verbindlichkeit erlangt. So ist die Effektivität einer durch Bürgerkrieg entstandenen Regierung Voraussetzung für die Anerkennung durch andere Staaten.
* * *
Ef|fek|ti|vi|tät, die; -: Wirksamkeit; effektive (2) Wirkung, Leistung: die E. der angewandten Mittel; Wichtiger als die Frage nach der E. der Nachrichtendienste ist ... (W. Brandt, Begegnungen 15); Die Natur arbeitet unwahrscheinlich ökonomisch; mit geringstem Aufwand erreicht sie ein hohes Maß an E. (Gruhl, Planet 37).
Universal-Lexikon. 2012.