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Geldmarktfonds
Geldmarktfonds
 
[-fɔ̃], spezielle Form eines Investmentfonds, dessen Vermögen überwiegend aus kurzfristigen Geldmarktpapieren (Geldmarkt) besteht. Die Rendite entspricht dem kurzfristigen Zinsniveau. Durch Geldmarktfonds wird auch Kleinanlegern ein (indirekter) Zugang zum Geldmarkt eröffnet, der ihnen normalerweise durch das dort übliche hohe Mindestvolumen versperrt ist. Gegenüber kurzfristigen Anlagen bei Banken (Termineinlagen) haben Anteile an Geldmarktfonds den Vorteil hoher Liquidität, da sie täglich über die Fondsgesellschaft verkauft werden können. Nachteile einer Anlage in Geldmarktfonds sind der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühren; es besteht keine Einlagensicherung und keine Garantie fester Zinsen. Reine Geldmarktfonds wurden in Deutschland durch die Ergänzung des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG, §§ 7 a ff.) im Rahmen des zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes vom 26. 7. 1994 zugelassen. Geldmarktnahe Fonds, d. h. Investmentfonds, die das Fondsvermögen in Geldmarktpapieren und Schuldverschreibungen mit kurzen Laufzeiten anlegen, sind in Deutschland seit 1990 zugelassen. Nach § 8 Absatz 3 KAGG dürfen bis zu 49 % des Fondsvermögens in Bankguthaben und Geldmarktpapieren (Einlagenzertifikate, unverzinsliche Schatzanweisungen und Schatzwechsel des Bundes oder der Bundesländer) sowie in vergleichbaren Papieren der Europäischen Gemeinschaften oder von OECD-Staaten mit einer maximalen Restlaufzeit von 12 Monaten angelegt werden.

Universal-Lexikon. 2012.