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Termineinlagen
Termin|einlagen,
 
Termingelder, befristete Einlagen, verzinsliches Guthaben bei Kreditinstituten, die, anders als die Spareinlagen, für die vorübergehende Anlage von Liquiditätsüberschüssen von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, weniger von Privatpersonen vorgesehen sind. Kennzeichen sind dementsprechend: größere, runde Beträge (z. B. 1 Mio. DM, für Privatpersonen auch 10 000 DM), keine (Teil-)Verfügungen während der vereinbarten Festlegungsfrist. Der Zinssatz orientiert sich am Geldmarkt- statt am Kapitalmarktzins. Die Gelder werden entweder fest für einen bestimmten Zeitraum (Festgelder) oder unbefristet, aber mit einer vereinbarten Kündigungsfrist (Kündigungsgelder) angelegt. Die Festlegungsfrist reicht von einem Monat (Monatsgeld) über drei Monate (Dreimonatsgeld) bis zu vier Jahren und mehr, wobei die längerfristigen Termineinlagen dem Umfang nach dominieren. Termineinlagen können anders als in der Regel Wertpapiere nicht vor Fälligkeit (an der Börse) veräußert werden; dafür tragen sie im Gegensatz zu diesen auch kein Kursrisiko. Außerdem dienen sie nicht dem Zahlungsverkehr, sind allerdings auch mindestreservepflichtig (Mindestreserve). Als Sonderform von Termineinlagen an internationalen Finanzmärkten können die als Wertpapiere verbrieften Einlagenzertifikate angesehen werden (Certificates of Deposit).

Universal-Lexikon. 2012.