Gemeiner Pfennig
[zu gemein »allgemein«], im Heiligen Römischen Reich eine allgemeine Besteuerung aller Reichsbewohner zugunsten des Reiches, die im 15.-17. Jahrhundert wiederholt auf Reichstagen (z. B. Worms 1495) beraten beziehungsweise beschlossen wurde. Zumeist als eine Kombination aus Vermögens- und Einkommensabgaben sowie Kopfsteuern (je nach sozialem Stand) mit unterschiedlichem Steuersatz (z. B. »Zwanzigster Pfennig« = 5 %, »Hundertster Pfennig« = 1 %) konzipiert, sollte der Gemeine Pfennig insbesondere zur Finanzierung von Söldnerheeren für den Kampf zunächst gegen die Hussiten, später v. a. gegen die Türken (»Türkensteuer«) dienen. Der Gemeine Pfennig kam zumeist nicht über das Projektstadium hinaus und scheiterte letztlich am Fehlen einer Reichsfinanzverwaltung und am Widerstand der Territorialgewalten gegen eine unmittelbare Besteuerung ihrer Untertanen durch das Reich. Infolgedessen wurde bei der Finanzierung der Reichsheere auf Matrikularbeiträge (»Römermonate«) zurückgegriffen. - Die Türkensteuerregister sind bedeutende historische Quellen.
F. Blaich: Die Bedeutung der Reichstage auf dem Gebiet der öffentl. Finanzen. .., in: Finanzen u. Staatsräson in Italien u. Dtl. in der frühen Neuzeit, hg. v. A. DeMaddalena u. H. Kellenbenz (1992).
Universal-Lexikon. 2012.