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Handlungstheorie
I
Handlungstheorie,
 
Handlung.
II
Handlungstheorie,
 
die Wissenschaft vom menschlichen Handeln, eine Grundlage der Sozialwiss.en. Ihr Gegenstand ist das an Zielen orientierte Tätigsein, das die Handlungstheorie zu verstehen und zu erklären versucht. Mittelpunkt der Fragestellungen sind das Gestalten und Produzieren von materiellen und immateriellen Gütern. Wichtige Gesichtspunkte dabei sind u. a. die Ziele des Handelns, die Bedingungen, unter denen es sich vollzieht, und die Bewertung der angestrebten Ziele und aufzuwendenden Mittel.
 
Die empirische Handlungstheorie befasst sich mit den Abläufen und Wirkungen sozialen Handelns, die philosophische Handlungstheorie mit den Grundlagen der empirischen Handlungstheorie, wobei sie sich v. a. auf methodologische Fragen und normative Handlungen (Rechtsphilosophie, Kommunikationstheorie) konzentriert. Eine besondere Bedeutung kommt der Handlungstheorie in den Wirtschaftswissenschaften zu.
 
Literatur:
 
V. Pareto: Traité de sociologie générale, 2 Bde. (Lausanne 1917-19, Nachdr. 1965);
 L. von Mises: Grundprobleme der Nationalökonomie (1933);
 L. von Mises: Human action (London 31966);
 H. Koch: Über eine allg. Theorie des Handelns, in: Zur Theorie der Unternehmung, hg. v. H. Koch: (1962);
 
H. interdisziplinär, hg. v. H. Lenk, 6 Bde. (1977-84);
 M. Weber: Wirtschaft u. Gesellschaft (Neuausg. 51985);
 T. Luckmann: Theorie des sozialen Handelns (1992).

Universal-Lexikon. 2012.