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Klub
Verein; Club

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Klub [klʊp], der; -s, -s, Club:
Vereinigung von Personen mit bestimmten gemeinsamen Interessen (z. B. auf dem Gebiet des Sports, der Politik o. Ä.):
ein Klub von Wanderfreunden; einen Klub gründen; einem Klub angehören.
Syn.: 1 Bund, Organisation, Ring, Union, Verband.
Zus.: Fußballklub, Herrenklub, Kegelklub, Ruderklub, Skatklub, Sportklub.

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Klụb 〈m. 6〉 oV Club
1. Vereinigung von Menschen mit den gleichen Interessen u. Zielen auf geselligem, sportlichem, künstlerischem, wirtschaftlichem o. ä. Gebiet (Foto\Klub, Kegel\Klub, Sport\Klub)
2. Gebäude, Raum, in dem sich die Mitglieder eines Klubs (1) treffen, Sport treiben
3. Sportverein
4. 〈umg.; scherzh.〉 Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Merkmalen
● \Klub der Millionäre, der Mächtigen 〈umg.; scherzh.〉 [<engl. club „Klub“, eigtl. „Keule“; nach dem alten Brauch, Einladungen zu Zusammenkünften durch das Herumsenden eines Kerbstockes, eines Brettes od. einer Keule zu übermitteln]

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Klụb , Club , der; -s, -s [engl. club < mengl. clubbe, eigtl. = Keule, Knüppel, wohl zu aisl. klubba = Knüppel, (Kerb)stock (verw. mit Klumpen); nach dem alten Brauch, Einladungen zu Zusammenkünften durch Herumsenden eines Kerbstocks od. einer Keule zu übermitteln]:
1.
a) Vereinigung von Menschen mit bestimmten gemeinsamen Interessen u. Zielen (z. B. auf sportlichem, gesellschaftlichem, politischem, kulturellem Gebiet):
K. der Langen;
ein K. von Fotofreunden;
einen K. gründen;
Mitglieder eines deutsch-englischen -s;
b) Clique (b):
da hat sich ja der richtige K. zusammengefunden!
2. Haus od. Raum, in dem Mitglieder eines Klubs zusammenkommen; Klubhaus, Vereinslokal:
wir essen heute im K.
3. (österr.) Fraktion (1 a).
4.
a) Lokal, in dem regelmäßig Musiker, bes. Jazzmusiker auftreten;
b) Disco.

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Klụb
 
[englisch club, von mittelenglisch clubbe, eigentlich »Keule«, »Knüppel«, wohl zu altisländisch klubba »(Kerb)stock«, »Knüppel« (nach dem alten Brauch, Einladungen zu Zusammenkünften durch Herumsenden eines Kerbstocks oder einer Keule zu übermitteln)] der, -s/-s,  
 1) Clụb [englisch klʌb], eine auf freiwilliger Mitgliedschaft basierende Gemeinschaft mit einem unterschiedlich starken Organisationsgrad, dient der Förderung gemeinsamer Interessen (z. B. Ambassador Club, Rotary International, Lions International, Kiwanis International) oder der Gestaltung von Freizeitbeziehungen (z. B. Sportklub, Automobilklub, Fanklub). Für den geselligen Kontakt zwischen den Mitgliedern verfügen Klubs zumeist über spezielle Räumlichkeiten (Klubhaus, Klublokal). Oft etablieren sich Klubs als eine auf Exklusivität bedachte Gruppe, deren Mitglieder derselben sozialen Schicht entstammen und die in diesem Rahmen gemeinsame gesellschaftliche und politische Ziele verfolgen. Innerhalb gleich orientierter gesellschaftlicher Gruppen spielt der Klub bei der vertraulichen Meinungs- und Willensbildung eine wichtige Rolle. Gruppen dieser Art folgen gern einem geschriebenen oder ungeschriebenen Ehrenkodex.
 
Geschichte:
 
Im 16. Jahrhundert traten Klubs, z. B. in England, als »Männerbünde« hervor. Im 18. Jahrhundert standen die Klubs im Mittelpunkt des Gesellschaftslebens der englischen »Beaus« und Dandys und wurden in vielen Ländern nachgeahmt. Zu den exklusivsten Klubs gehörten »White's« und »Brooks's«. In der Folgezeit kamen Klubs hinzu, die eine Mitgliedschaft schon bei geringen Beitragszahlungen ermöglichten. In Frankreich entstanden in der Zeit der Aufklärung und der Revolution von 1789 Klubs (z. B. Jakobinerklub). Zur Tarnung politischer Versammlungen wurden im Vormärz verschiedene gesellige Klubs gegründet. Die Burschenschaften entgingen oft der staatlichen Verfolgung, indem sie sich die Bezeichnung »Clubb« zulegten. Nach 1850 entstanden vielerlei unpolitische Geselligkeitsklubs. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts bildeten sich politische Klubs auf konservativer Grundlage (»Juni-« oder »Herrenklubs«). - Von den angelsächsischen Ländern ausgehend, hat der Klubgedanke in neuerer Zeit wesentliche erzieherische Aufgaben erhalten (Schüler-, Jugendklubs).
 
 2) in Österreich Bezeichnung für Fraktion.
 

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Klụb, (auch, bes. in Vereinsnamen:) Club, der; -s, -s [engl. club < mengl. clubbe, eigtl. = Keule, Knüppel, wohl zu aisl. klubba = Knüppel, (Kerb)stock (verw. mit ↑Klumpen); nach dem alten Brauch, Einladungen zu Zusammenkünften durch Herumsenden eines Kerbstocks od. einer Keule zu übermitteln]: 1. a) Vereinigung von Menschen mit bestimmten gemeinsamen Interessen u. Zielen (z. B. auf sportlichem, gesellschaftlichem, politischem, kulturellem Gebiet): Der Eddabund war ein aristokratischer K. (Feuchtwanger, Erfolg 571); K. der Langen; ein K. von Fotofreunden; Nach Angaben des ADAC ist es den Versicherern nicht gelungen, den Mitgliederzuwachs des -s zu stoppen (Handelsblatt 16. 2. 99, 14); Besonders rege beteiligen sich Klubs Junger Techniker an Neuerungen (Neues D. 9. 6. 64, 3); einen K. gründen; Mitglieder eines deutsch-englischen -s; er hat den K. gewechselt (ist einem anderen Sportverein beigetreten); er holte zehn Punkte für seinen K.; b) Clique (b): da hat sich ja der richtige K. zusammengefunden! 2. Haus od. Raum, in dem Mitglieder eines Klubs (1 a) zusammenkommen; Klubhaus, Vereinslokal: wir essen heute im K.; ..., als sie in den K. gefahren waren (Baum, Paris 28); 3. (österr.) Fraktion.

Universal-Lexikon. 2012.