Kurssicherung,
Maßnahme im internationalen Zahlungsverkehr zur Ausschaltung oder Begrenzung des Risikos, dass bei Fälligkeit einer Zahlung der Rücktausch in heim. Währung zu einem ungünstigen Devisenkurs stattfinden könnte (Kursänderungsrisiko). Die Kurssicherung ist besonders wichtig bei Außenhandelsgeschäften in fremder Währung, im internationalen Wertpapier- und Devisenhandel sowie generell bei der Kapitalanlage im Ausland. Werden künftig anfallende Zahlungseingänge beziehungsweise -ausgänge abgesichert, spricht man von Covering-Transaktionen, bei Absicherung bereits bestehender Fremdwährungspositionen von Hedging (Hedgegeschäft). Übliche Kurssicherungsgeschäfte sind Termin- und Optionsgeschäfte mit Devisen, bei Fremdwährungswechseln des Exporteurs auch eine Kursklausel (Zahlungsklausel, durch die das Risiko von Kursschwankungen auf den Bezogenen überwälzt wird), weiterhin die Diskontierung von Fremdwährungswechseln, der Verkauf von Fremdwährungsforderungen im Rahmen des Factoring oder der Forfaitierung, die Wechselkursversicherung über die Hermes Kreditversicherungs-AG sowie bei Hedgegeschäften. Durch die Kurssicherung werden allerdings auch mögliche Währungsgewinne begrenzt oder ausgeschlossen. Je höher die Kosten der Kurssicherungsgeschäfte sind, umso unattraktiver ist der Geldexport. Ist die Notenbank an einem verstärkten Geldexport interessiert (Kurssicherungspolitik), kann sie Kurssicherungsgeschäfte besonders bei internationalen Bankgeschäften zu günstigeren Konditionen anbieten, als sie der Markt hergibt (Swapsatzpolitik, Swapgeschäft).
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Kụrs|si|che|rung, die (Börsenw.): Gesamtheit von Maßnahmen zur Sicherung von Devisenkursen.
Universal-Lexikon. 2012.