hineingehen; eintreten; beklommen; fassungslos; betroffen; bestürzt; verdattert (umgangssprachlich); berührt; entsetzt
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1be|tre|ten [bə'tre:tn̩], betritt, betrat, betreten <tr.; hat:a) (auf etwas) treten, seinen Fuß (auf etwas) setzen:
den Rasen nicht betreten.
b) (in einen Raum) hineingehen:
ein Zimmer betreten.
Syn.: ↑ eintreten in, gehen auf/in, steigen auf/in, treten auf/in.
2be|tre|ten [bə'tre:tn̩] <Adj.>:
in Verlegenheit, Verwirrung gebracht; unangenehm, peinlich berührt:
es herrschte betretenes Schweigen; ein betretenes Gesicht machen; betreten den Blick senken.
Syn.: 2verlegen, beschämt.
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be|tre|ten1 〈V. tr. 263; hat〉
1. auf etwas treten u. darauf weitergehen wollen
2. sich auf etwas stellen
3. in etwas eintreten
4. 〈beim Federwild u. Hahn〉 bespringen, treten
● das Betreten der Baustelle, des Grundstückes ist verboten; nach einer Schiffsreise wieder festen Boden \betreten; eine Brücke, ein Haus, einen Raum \betreten; damit \betreten wir unbekanntes, unerforschtes Gebiet damit beginnen wir uns mit einem unbekannten G. zu beschäftigen; er darf mein Haus, meine Schwelle nicht mehr \betreten 〈fig.〉 ich habe ihm verboten, zu mir zu kommen; bitte den Rasen nicht \betreten!; die Schwelle \betreten überschreiten; kaum hatte ich das Zimmer \betreten, als ... ● häufig \betretener Weg häufig begangener, ausgetretener Weg; 〈fig.〉 häufig benutzte Möglichkeit
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be|tre|ten2 〈Adj.〉 verlegen, verwirrt, peinlich berührt, beschämt ● ein \betretenes Gesicht machen; \betreten dastehen, dreinschauen; er war ganz, sehr, deutlich \betreten darüber
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1be|tre|ten <st. V.; hat:
1.
a) in einen Raum o. Ä. eintreten, hineingehen:
das Zimmer, die Wohnung, das Haus [durch die Hintertür] b.;
ich werde dieses Geschäft nie mehr b. (nie mehr dort einkaufen);
<subst.:> [das] Betreten der Baustelle [ist] verboten!;
b) auf etw., eine Fläche treten, seinen Fuß auf etw. setzen:
den Rasen nicht b.;
nach der Seereise endlich wieder festen Boden b.;
der Schauspieler betritt die Bühne;
Ü mit ihren Forschungen haben sie Neuland betreten.
jmdn. bei einer strafbaren Handlung b.
2be|tre|ten <Adj.> [eigtl. 2. Part. von ↑ 1betreten (2)]:
verlegen, peinlich berührt:
es herrschte -es Schweigen;
über etw. sehr b. sein;
jmdn. b. ansehen.
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1be|tre|ten <st. V.; hat [2: mhd. betreten, zu ↑treten]: 1. a) in einen Raum o. Ä. eintreten, hineingehen: das Zimmer, die Wohnung, das Haus [durch die Hintertür] b.; Es ist acht Uhr früh, als Jürgen das Polizeipräsidium betritt (Chotjewitz, Friede 279); ich werde dieses Geschäft nie mehr b. (nie mehr dort einkaufen); <subst.:> [das] Betreten der Baustelle [ist] verboten!; b) auf etw., eine Fläche treten, seinen Fuß auf etw. setzen: den Rasen nicht b.; nach der Seereise endlich wieder festen Boden b.; der Schauspieler betritt die Bühne; Ü mit seinen Forschungen hat er Neuland betreten. 2. (österr., schweiz., sonst veraltet) ertappen; ergreifen: jmdn. bei einer strafbaren Handlung b.; ∙ lässt sich der dumme Teufel b., dass er hier etwas zu viel, dort etwas zu wenig gesagt (Goethe, Egmont IV).
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2be|tre|ten <Adj.> [eigtl. 2. Part. von 1↑betreten (2)]: verlegen, peinlich berührt: es herrschte -es Schweigen; alle machen sie dieselben -en, erschrockenen Gesichter (Heim, Traumschiff 392); über etw. sehr b. sein; jmdn. b. ansehen; Selbst Ärzte nehmen b. davon Abstand, sich über die näheren Umstände der Verwesung, vor allem bei Hitze, auszulassen (Gregor-Dellin, Traumbuch 36).
Universal-Lexikon. 2012.