Selbständige Evangelisch-Lụtherische Kirche,
Abkürzung SELK, evangelisch-lutherischen Freikirche in Deutschland; 1972 durch den Zusammenschluss von drei bis dahin organisatorisch eigenständigen evangelisch-lutherischen Freikirchen unter einer Grundordnung (in Kraft getreten am 25. 6. 1972) entstanden: der »Evangelisch-Lutherischen (altluthischen) Kirche«, der »Evangelisch-Lutherischen Freikirche« und der »Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche«. 1976 trat die »Evangelisch-Lutherische Bekenntniskirche« der SELK bei, 1991 die »Evangelisch-lutherische (altluthische) Kirche« auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Altlutheraner). Gegenwärtig (2000) zählt die SELK rd. 39 000 Mitglieder und rd. 150 Pfarrer. Die über 190 Gemeinden sind elf Kirchenbezirken zugeordnet, die von Superintendenten geleitet werden. Theologinnen können in der SELK als Pastoralreferentinnen, nicht jedoch als Pfarrerinnen tätig sein.
Grundlage und Norm des kirchlichen Selbstverständnisses sind die Bibel (als das unfehlbare Wort Gottes) und die lutherischen Bekenntnisschriften (als die Bezeugungen der schriftgemäßen Lehre). Geleitet wird die SELK von einem Bischof (seit 1996 Diethardt Roth, * 1941) gemeinsam mit der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten. Gesetzgebendes Organ ist die (alle vier Jahre tagende) Kirchensynode. Sitz der Kirchenleitung: Hannover. Die SELK unterhält die Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel (Taunus) und ein Missions- und Diakoniewerk. Kirchengemeinschaft mit anderen Kirchen, die z. B. mit der Missouri-Synode besteht, wird (nur) auf der Basis gegenseitiger Lehrübereinstimmung geübt.
Universal-Lexikon. 2012.