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Pfarrer
Pastor; Pfaffe (umgangssprachlich); Geistlicher; Seelsorger; Vikar; Priester; Kleriker

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Pfar|rer ['pf̮arɐ], der; -s, -, Pfar|re|rin ['pf̮arərɪn], die; -, -nen:
Person, die einer kirchlichen Gemeinde als Seelsorger, Seelsorgerin vorsteht:
der neue Pfarrer hält heute seinen ersten Gottesdienst.
Syn.: Geistliche, Geistlicher, geistlicher Herr (landsch.), Pastor (landsch.), Pastorin (landsch.), Pfaffe (abwertend), Seelsorger, Seelsorgerin.
Zus.: Gefängnispfarrer, Gefängnispfarrerin, Jugendpfarrer, Jugendpfarrerin, Krankenhauspfarrer, Krankenhauspfarrerin, Studentenpfarrer, Studentenpfarrerin.

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Pfạr|rer 〈m. 3theologisch ausgebildeter Inhaber der gottesdienstl. u. seelsorgerl. Pflichten innerhalb einer Gemeinde [<ahd. pfarrari;Pfarre]

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Pfạr|rer, der; -s, - [mhd. pfarrære, spätahd. pfarrāri]:
einer Gemeinde, Pfarrei vorstehender Geistlicher einer christlichen Kirche:
ein evangelischer, katholischer P.

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Pfarrer,
 
der Inhaber eines Pfarramtes, dem die selbstständige und verantwortliche Betreuung und Leitung der Pfarrei beziehungsweise Gemeinde obliegt. Er wird in der katholischen Kirche vom Diözesanbischof, in der evangelischen Kirche durch landeskirchliche Verfügung oder Wahl der Gemeinde beauftragt. Seine Amtspflichten umfassen die Wortverkündigung, Sakramentenverwaltung, Seelsorge, Diakonie, Katechese, Unterricht und Verwaltungsaufgaben, wobei er mit den betreffenden Gemeindegremien zusammenarbeitet. Voraussetzung für die Amtseinsetzung des Pfarrers sind in der Regel ein Theologiestudium, eine kirchlich-praktische Ausbildung (Prediger-, Priesterseminar) sowie in den evangelischen Kirchen die Ordination, in der katholischen Kirche die Priesterweihe. Im Unterschied zur katholischen Kirche können in den evangelischen Kirchen auch Frauen Pfarrer werden. In der Evangelischen Kirche in Deutschland sind seit 1978 die Pfarrerinnen rechtlich den Pfarrern gleichgestellt. In der katholischen Kirche kann der Bischof den Pfarrer aus Gründen der Seelsorge versetzen oder abberufen, gegen seinen Willen aber nur in einem Verwaltungsverfahren; spätestens bei Vollendung des 75. Lebensjahres soll der Pfarrer dem Bischof seinen Rücktritt anbieten. In den evangelischen Kirchen ist das Dienstverhältnis der Pfarrer durch Kirchengesetz in beamtenähnlicher Rechtsform geordnet; der Pfarrer untersteht der Dienstaufsicht (Visitationsordnung) der Landeskirche und übt seinen Dienst in der Regel so lange aus, bis er gemäß der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand tritt.
 

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Pfạr|rer, der; -s, - [mhd. pfarrære, spätahd. pfarrāri]: einer Gemeinde, Pfarrei vorstehender Geistlicher einer christlichen Kirche: ein evangelischer, katholischer P.; er will P. werden.

Universal-Lexikon. 2012.